Navigieren im Kanton Schwyz

Revision Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden (HRM2)

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(FD/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage über das totalrevidierte Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden zuhanden des Kantonsrats verabschiedet. Das Gesetz strebt eine um-fassende, wirtschaftliche und wirkungsvolle Steuerung der Finanzen der Bezirke und Gemeinden an. Der Regierungsrat will damit die Voraussetzungen für eine weiterhin bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen durch die Bezirke und Gemeinden schaffen. Das Gesetz bildet ausserdem eine wichtige Grundlage für längerfristig ausgeglichene kommunale Haushalte.

Inhalte des neuen Finanzhaushaltsgesetzes
Mit der Anwendung der neuen Vorgaben nach dem Harmonisierten Rechnungslegungsmodell 2 (HRM2) wird den Behörden, aber auch der Öffentlichkeit, ein transparentes und wahrheitsgetreues Bild der tatsächlichen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach dem „true and fair view-Prinzip“ vermittelt. Die Erfolgsrechnung – bisher Laufende Rechnung – zeigt ein betriebliches, finanzielles und ausserordentliches Ergebnis. Für Ausgaben mit mehrjähriger Nutzungsdauer wird weiterhin eine Investitionsrechnung geführt. Neu geschaffen wird die Geldflussrechnung, welche die Herkunft und die Verwendung der Geldmittel in der Rechnungsperiode aufzeigt. Zur transparenteren Information der Bezirks- und Gemeindebehörden sowie der Öffentlichkeit wird zudem der Anhang der Jahresrechnung informativer und aussagekräftiger.

Mit den neuen Rechnungslegungsstandards wird das Finanzvermögen neu zum Verkehrswert bewertet. Die Abschreibung des Verwaltungsvermögens erfolgt inskünftig linear. Für die finanzpolitische Steuerung stehen dem Souverän sowie den Bezirks- und Gemeindebehörden die Vorgaben und die Handlungsinstrumente für den mittelfristigen Haushaltausgleich, der Finanzplan mit dem Voranschlag sowie der Jahresbericht zur Verfügung.

Auswertung der Vernehmlassung
Das neue Gesetz wurde in enger Zusammenarbeit mit Vertretungen der Bezirke und Gemeinden erarbeitet. In der Zeit vom 11. April 2017 bis 14. Juli 2017 konnten sich die politischen Parteien, der Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke, der Personalverband des Kantons Schwyz, der Verband des Personals der öffentlichen Dienste, der Öffentlichkeits- und Datenschutzbeauftragte, die kantonalen Gerichte und die Bezirks- und Gemeinderäte zum Entwurf des Finanzhaushaltsgesetzes für die Bezirke und Gemeinden äussern. Eingegangen sind 40 Vernehmlassungsantworten. Gesamthaft fand die Vorlage im Vernehmlassungsverfahren eine sehr gute Aufnahme. Inhaltliche Differenzen wurden analysiert und durch den Regierungsrat neu beurteilt. Der Regierungsrat hat entschieden, dass gegenüber der Vernehmlassungsvorlage zusätzliche Abschreibungen weiterhin zulässig sind und die Abschreibungsdauer von Investitionsbeiträgen verkürzt werden soll.

Zeitplan
Es wird angestrebt, das neue Finanzhaushaltsgesetz für die Bezirke und Gemeinden für das Rechnungsjahr 2020 in Kraft zu setzen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken