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Regierungsrat will Fahrverbotsregelungen lockern

Praxis für Ausnahmebewilligungen bei Fahrverboten auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten wird erweitert

Schwyz, 11. April 2013

Regierungsrat will Fahrverbotsregelungen lockern

Praxis für Ausnahmebewilligungen bei Fahrverboten auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten wird erweitert

 

(UD/i) Die seit 2011 geltenden Ausnahmeregelungen zu den Fahrverboten auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten führten besonders in der Gemeinde Muotathal wiederholt zu Diskussionen. Der Regierungsrat ist den Anliegen des „Komitees Fahrverbote“ weitgehend entgegen gekommen. Er beabsichtigt, den Begriff „Besucher“ auszuweiten und neu auch die Frage der Zufahrt zu Gastronomiebetrieben gesetzlich zu regeln. Wie versprochen hat sich der Schwyzer Umweltdirektor, Landesstatthalter Andreas Barraud, gestern Mittwoch mit dem Gemeinderat Muotathal und weiteren betroffenen Personen zu einer Orientierung getroffen. Der auf Vorschlag des Umweltdepartements erweiterte Ausnahmekatalog stiess auf Zustimmung.

Die Umsetzung der bundesrechtlichen Fahrverbotregelungen auf Waldstrassen und in Jagdbanngebieten erweist sich in der Praxis als sehr anspruchsvoll. Die Akzeptanz der entsprechenden Regelungen ist denn auch regional sowie unter den verschiedenen Interessengruppen sehr unterschiedlich und reicht von voller Zustimmung bis zu weitgehender Ablehnung. Zum einen verlangt das Bundesrecht, dass Waldstrassen und Jagdbanngebiete ausschliesslich zu forstlichen, land- und alpwirtschaftlichen Zwecken befahren werden dürfen. Zum andern soll es aber auch Ausnahmen geben, die das Befahren solcher Strassen zu weiteren Zwecken erlauben. Sowohl bei der Wald-, wie bei der Jagdbanngesetzgebung hat der Bundesgesetzgeber jedoch deutlich zum Ausdruck gebracht, dass das Verbot des Motorfahrzeugverkehrs von den dafür zuständigen Kantonen restriktiv zu handhaben sei. Hier das richtige Mass zu finden ist nicht immer einfach.

Erweiterter Begriff des „Besuchers“
Im Juli 2011 hat das Umweltdepartement die seit 2006 gültige Weisung zur Fahrverbotsregelung auf Waldstrassen angepasst und um die Regelung in Jagdbanngebieten erweitert. Am meisten zu reden gab eine Formulierung in dieser Weisung, wonach Besucher von Anwohnern in einem Erschliessungsgebiet keine Fahrbewilligung erhalten. In der Praxis wurde der Begriff des „Besuchers“ jedoch bereits damals nicht so eng interpretiert, wie mehrere Betroffene befürchteten. Inzwischen wurde der Besucherbegriff präzisiert.

Nach der neuen Regelung können, wie Umweltdirektor Barraud ausführte, Familienangehörigen und Bekannten, welche Personen in einem von einer Waldstrasse erschlossenen Gebiet oder in einem Jagdbanngebiet besuchen wollen, Fahrbewilligungen ausgestellt werden. Dasselbe gilt auch für Personen, die dort Arbeiten zu verrichten haben sowie für die Beförderung solcher Personen durch Dritte, wie auch für den Besuch von traditionellen, kulturellen oder religiösen Anlässen. Nicht aber in den Genuss einer Fahrbewilligung sollen jedoch Personen, die üblicherweise keinen Kontakt zu den Anwohnern pflegen, kommen.

Zufahrt zu Gastronomiebetrieben
Nebst dem Begriff des „Besuchers“ war auch die Zufahrt zu Gastronomiebetrieben, welche lediglich über eine Waldstrasse erschlossen sind, Gegenstand von Diskussionen. In seinem Entscheid vom 18. Oktober 2012 hat das Verwaltungsgericht im Fall „Hochgütsch“ festgehalten, dass hier aufgrund der doch besonderen Umstände von einer Ausnahmesituation ausgegangen werden darf. Deshalb ist seither die Zufahrt bis zum Berggasthaus Hochgütsch für Gäste explizit gestattet. Das Verwaltungsgericht betonte aber, dass von diesem Einzelfall nicht generell auf eine Fahrerlaubnis auf Waldstrassen geschlossen werden dürfe. Der Regierungsrat hat diesen richterlichen Grundsatzentscheid aufgenommen und will nun die Zufahrt zu Gastronomiebetrieben, die ganzjährig und haupterwerblich betrieben werden, gestatten.

Treffen in Muotathal
Am Mittwoch traf sich Landesstatthalter Andreas Barraud mit dem Gemeinderat Muotathal und Vertretern des „Komitees Fahrverbote“ zu einer Besprechung. Dabei wurden die vorgesehenen Neuregelungen erläutert und anschliessend diskutiert. Der Schwyzer Umweltdirektor erklärte den Anwesenden, dass der Regierungsrat anlässlich einer im Februar 2013 stattgefundenen Aussprache, seinen Anträgen bezüglich neuer Besucherregelung und der Zufahrt zu Gastronomiebetrieben gefolgt ist. Gleichzeitig stellt er klar, dass der Regierungsrat jedoch bei seiner Ansicht bleibe, dass die individuelle Zufahrt von Gästen und Kunden zu saisonalen Alpwirtschaften und Alpbetrieben nach wie vor nicht in Frage kommt. Eine erfolgreiche landwirtschaftliche Produktevermarktung setze keineswegs eine freie Zufahrt einzelner Konsumentinnen und Konsumenten zur Produktionsstätte voraus. Vielmehr sollten Landwirtschaftsprodukte an zentraler Stelle und damit kundenfreundlicher angeboten werden, wie dies der Regierungsrat bereits in seiner Antwort auf eine Interpellation des Muotathaler Kantonsrats Willy Gwerder (CVP, Muotathal) im Jahre 2007 festhielt.

Konsens gefunden
Die Muotathaler Behördenvertreter sowie Vertreter des „Komitees Fahrverbote“ und die weiteren Anwesenden zeigten sich erfreut darüber, dass der Regierungsrat den Anliegen der Alpwirtschaftsbetreiber entgegen gekommen ist. „Beide Seiten, sowohl der Regierungsrat als auch das „Komitee Fahrverbote“, sind aufeinander zugegangen und haben sich kompromissbereit gezeigt“, erklärte ein Vertreter des Komitees zutreffend. Die erweiterte Praxis der Fahrbewilligung stiess denn auch auf breite Zustimmung. Die regierungsrätliche Verordnung wird in den nächsten Wochen entsprechend ergänzt. In der Folge kann die Weisung des Umweltdepartements an die veränderte Ausgangslage angepasst werden. Es ist geplant, diese per 1. Juni 2013 in Kraft zu setzen.

Umweltdepartement
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