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Sirenentest am Mittwoch, 7. Februar 2018

Stationäre und mobile Sirenen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft

(SiD/i) Sirenen können Leben retten. Vorausgesetzt, sie funktionieren richtig und die Bevölkerung weiss, was zu tun ist. Am Mittwoch, 7. Februar 2018, findet deshalb in der ganzen Schweiz von 13.30 Uhr bis spätestens 15.30 Uhr der jährliche Sirenentest statt. Dabei prüfen die zuständigen Instanzen die Funktionsbereitschaft der Sirenen des "Allgemeinen Alarms" und des "Wasseralarms". Es sind keine Schutzmassnahmen zu ergreifen.

In der Schweiz erfolgt die flächendeckende Alarmierung der Bevölkerung über ein dichtes Netz von derzeit über 4950 stationären und zirka 520 mobilen Alarmsirenen. Im Kanton Schwyz erfüllen diese Aufgabe am Sirenentest 108 stationäre (1 Sirene in der Gemeinde Schwyz infolge Bauarbeiten ausser Betrieb) und 59 mobile Sirenen. Zudem wird die Alarmierung der Bewohner in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden mittels Telefon sichergestellt. Der Kanton stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Stauanlagenbetreibern sicher, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand und jederzeit betriebsbereit sind. Um die Funktionsbereitschaft der Sirenen und deren Akkubatterien sowie die Komponenten der Fernsteuerung POLYALERT zu überprüfen, wird am 7. Februar 2018 im Kanton Schwyz und in der gesamten übrigen Schweiz der nationale Sirenentest durchgeführt. Um die Akkus gemäss ihren Anforderungen zu belasten und allfällige Störungen genauestens lokalisieren zu können, werden mehrere Tests ab verschiedenen Auslösestationen durchgeführt.

Testphase «Allgemeiner Alarm»
Das Alarmierungszeichen "Allgemeiner Alarm" ist ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von zwei Mal einer Minute Dauer. Dieser Alarm wir um 13.30 Uhr durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz ausgelöst und wiederholt sich um 13.35 Uhr automatisch. Durch das Alarmierungspersonal der Gemeinden und Bezirke werden alle Sirenen zwischen 13.45 Uhr und 14.00 Uhr zwei Mal für je eine Minute manuell ausgelöst. Während der Testphase "Allgemeinen Alarm" von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr werden auch die mobilen Sirenen getestet.

Testphase «Wasseralarm»
Das Alarmierungszeichen "Wasseralarm" ertönt in den gefährdeten Gebieten unterhalb der Stauanlagen Sihlsee und Wägitalersee. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Das Wasseralarmsignal wird von den gleichen Sirenen wie der Allgemeine Alarm wiedergegeben. Damit das Signal aber ertönen kann, muss dieses durch einen Vorbefehl zuerst «entriegelt», also scharf geschaltet werden. Um 14.15 Uhr erfolgt dann die erste Auslösung aller Wasseralarmsirenen auf dem Kantonsgebiet durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz. Danach übernehmen die Kraftwerkbetreiber die Verantwortung über das Wasseralarmsystem und lösen um 15.00 Uhr ab ihrer Leitstelle die Wasseralarmsirenen unterhalb ihrer Stauanlage aus. Nach Abschluss der Testphase "Wasseralarm" um 15.15 Uhr wird das Signal Wasseralarm wieder «verriegelt».

Massnahmen bei einem echten Sirenenalarm
Für eine optimale Alarmierung der Bevölkerung im Ereignisfall muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Ertönt der "Allgemeine Alarm" ausserhalb eines angekündigten Sirenentests, so bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der "Wasseralarm" bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit den Wasseralarm-Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten über die Gefährdung durch Flutwellen und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten und Besammlungsorte informiert.

Alarmorganisation in den Gemeinden/Bezirken
Die Gemeinden/Bezirke sind für die Alarmierung der Bevölkerung zuständig. Sie bestimmen einen Alarmierungsverantwortlichen. Der Alarmierungsverantwortliche plant und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kanton alle Bereiche der Alarmierung und bildet sein Alarmierungspersonal aus. Das Alarmierungspersonal kann sich aus Feuerwehr, Zivilschutz, Verwaltung, Gemeindewerken, Führungsstab und Privatpersonen zusammensetzen. Bei drohender Gefahr wird das Alarmierungspersonal der Gemeinden und Bezirke durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei aufgeboten. Es stellt die Bereitschaft der mobilen Sirenen sicher und organisiert die Telefonalarmierung der Personen in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden. Bei Ausfall von POLYALERT muss zudem die Auslösung der stationären Sirenen vor Ort sichergestellt werden.

Sicherheitsdepartement
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