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Schuldatenverwaltung: Kanton Schwyz will Schadenersatz

Klage beim Bezirksgericht Schwyz gegen Softwareunternehmen

(BiD/i) Der Kanton hat beim Bezirksgericht Schwyz Klage gegen das Unternehmen eingereicht, das die Software für das Projekt „schuldatenverwaltung.ch“ geliefert hatte. Er verlangt die Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen und einen Schadenersatz von gesamthaft 675‘000 Franken. Die Software hat die vertraglich vereinbarten Anforderungen nicht erfüllt und wies erhebliche Sicherheitsmängel auf.

Im August 2010 hatte der Kantonsrat den Verpflichtungskredit für das Projekt „schuldatenverwaltung.sz“ gesprochen. Ziel des Projekts war es, mittels einer kantonalen Daten- und Arbeitsplattform für den öffentlichen Volksschulbereich die administrativen Prozesse, das Controlling und die Statistik der Schulen des Kantons Schwyz zu vereinheitlichen. Der ursprünglich auf Ende 2011 geplante Projektabschluss musste aufgrund von herstellerbedingten Terminverzögerungen und Qualitätsmängeln mehrmals verschoben und der Leistungsumfang reduziert werden. Die in der Endabnahme im März 2014 gefundenen Mängel und die in der Folge mangelhafte und unvollständige Behebung dieser Mängel seitens des Software-Lieferanten bewogen die Regierung dazu, das Projekt abzubrechen.

Aussergerichtliche Einigung gescheitert
Der Kanton versuchte erfolglos, mit dem Anbieter der Software eine aussergerichtliche Einigung für die vom Kanton gestellten Rückforderungen und Schadenersatzforderungen zu finden. Auch eine Verhandlung vor dem Vermittler der Gemeinde Schwyz blieb ohne Einigung. Deshalb hat der Kanton beim Bezirksgericht Schwyz Klage über total 675‘000 Franken eingereicht, wobei der Kanton sich ein Nachklagerecht für einen übersteigenden Betrag vorbehält. Er verlangt zum einen die Rückerstattung von bereits geleisteten Zahlungen und zum anderen die Erstattung von Schadenersatz. Gestützt wird die Position des Kantons auch durch ein Gutachten, das zur Beweissicherung durch einen vom Bezirksgericht Schwyz eingesetzten Experten erstellt worden ist. Das Gutachten führt im Wesentlichen aus, dass die Software die vertraglich vereinbarten Anforderungen an die Sicherheitsstandards bei weitem nicht erfüllt habe.

Bildungsdepartement
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