Navigieren im Kanton Schwyz

Abbauplanung für Steine und Erde

Langfristige Planung trägt Nutzungskonflikten Rechnung

(AfU/i) Materialabbauvorhaben sind in hohem Masse raum-, landschafts- und umweltrelevant und ihre Realisierung stösst auf zahlreiche gegensätzliche Schutz- und Nutzungsinteressen. Das Ziel der Abbauplanung für Steine und Erden ist, im Sinne einer langfristigen kantonalen Planung den räumlichen Nutzungskonflikten Rechnung zu tragen und eine hinreichende, raumverträgliche, ökonomische und umweltschonende Versorgung mit natürlichen Rohstoffen zu ermöglichen. Die Abbauplanung bildet die Grundlage für die Aufnahme zukünftiger Abbaustandorte in den kantonalen Richtplan.

Bedarf an natürlichen Rohstoffen
Der Bedarf an Steinen und Erden beträgt im Schweizerischen Durchschnitt circa 3 - 4 m3 pro Einwohner und Jahr. Für den Kanton ergibt dies einen jährlichen Bedarf von rund 450 000 m3 - 600 000 m3, der allerdings eng an die Bautätigkeit gekoppelt ist. Die Materialtypen Hartgestein (Bahnschotter und Splitt), Festgestein (Splitt, Kies gebrochen, Kalk/Mergel, Mauer- und Wuhrsteine), Lockergestein (Kies und Sand) und Ton wurden entsprechend den Bedürfnissen aufgeschlüsselt. Bei Hartgestein, zur Herstellung von Bahnschotter der besten Qualität, trägt der Kanton einen Teil zur schweizweiten Versorgung bei, weshalb der nationale Bedarf betrachtet werden muss.

Potentielle zukünftige Abbaustellen
Mögliche Abbaugebiete wurden aufgrund der geologischen Gegebenheiten, der möglichen Konflikten mit Schutz- und Nutzungsinteressen von Natur-, Landschafts- und Gewässerschutz sowie Siedlung beurteilt. Für die weitere Planung sind nur diejenigen Standorte zu berücksichtigen, welche mit anderen Interessen am besten zu vereinbaren sind und vorhandene Konflikte mit geeigneten Massnahmen gelöst werden können. In der Abbauplanung werden acht Standorte für einen Richtplaneintrag vorgeschlagen. Mit den für die Aufnahme in den Richtplan vorgeschlagenen Standorten kann der kantonale Bedarf für Hartgestein und Festgestein bis zum Planungshorizont 2040 gedeckt werden. Für Kies und Sand kann der Bedarf des Kantons aufgrund der geologischen Verhältnisse (relativ geringe Kies- und Sandvorkommen) bis zum Planungshorizont nicht gedeckt werden und es sind wie bis anhin ausserkantonale Importe notwendig. Im Sinne einer nachhaltigen Nutzung der endlichen Ressourcen gilt es, den Anteil des verwendeten Recyclingmaterials so hoch als möglich zu halten.

Die Standortvorschläge werden im Jahr 2018, zusammen mit den Standorten aus der Deponieplanung, in den kantonalen Richtplan aufgenommen. Bis zur zukünftigen Ausführung eines Vorhabens bedarf es zusätzlich einer Anpassung des kommunalen Nutzungsplans (Einzonung) und der notwendigen Abbaubewilligung.

Weiterführende Informationen
Weitere Informationen zur kantonalen Abbauplanung finden Sie im „Schlussbericht Abbauplanung für Steine und Erden Kanton Schwyz“ unter www.sz.ch/afu.

Umweltdepartement
Information

 


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken