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Öffentlicher Verkehr: Mit gezielten Massnahmen punktuelle Verbesserungen erzielen

Vernehmlassung zum Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs 2020-2023

(Stk/i) Das Baudepartement hat das Grundangebot des öffentlichen Verkehrs für die Jahre 2020–2023 bis Ende Juli 2018 in die Vernehmlassung gegeben. Das Angebot baut auf der aktuellen Struktur des öffentlichen Verkehrs im Kanton Schwyz auf. Zusätzlich wird das Grundangebot dem sich laufend verändernden Umfeld und den geänderten Rahmenbedingungen der Schiene und Strasse angepasst. Aufbauend auf dem kantonalen Richtplan, der Gesamtverkehrsstrategie sowie der Strategie öffentlicher Verkehr schaffen gezielte öV-Massnahmen punktuelle Verbesserungen beim Angebot und bei der Qualität. Die Mittel fliessen dahin, wo der öV sein Potenzial hat und mit einem verbesserten Angebot einen Beitrag zur Bewältigung der wachsenden Mobilitätsnachfrage leisten kann.

Alle vier Jahre legt der Regierungsrat nach der Vernehmlassung der Bezirke und Gemeinden das Grundangebot des regionalen öffentlichen Verkehrs fest. Dieses Grundangebot muss vom Kantonsrat genehmigt werden. Nun hat das Baudepartement die Vernehmlassung zum Grundangebot der Jahre 2020–2023 eröffnet.

Das Grundangebot definiert den öV-Rahmen
Das Grundangebot des öffentlichen regionalen Verkehrs ist die Ausführungsbestimmung zum Gesetz über die Förderung des öffentlichen Verkehrs im Kanton Schwyz vom 26. November 1987 (GöV, SRSZ 781.100). Im Grundangebot werden die Regionalverkehrslinien, die Taktdichte der Linien (Anzahl Kurspaare) sowie der Finanzrahmen zur jährlichen Defizitdeckung festgelegt.

Das Bewährte weiterführen
Beim Grundangebot 2020–2023 handelt es sich im Grundsatz um eine Fortschreibung des laufenden Grundangebots 2016–2019. Das bewährte und etablierte öV-Angebot wird ab 2020 weitergeführt. Zusätzlich wird das Grundangebot dem sich laufend verändernden Umfeld und den geänderten Rahmenbedingungen der Schiene und Strasse angepasst.

Gezielte Massnahmen schaffen Verbesserungen
Aufbauend auf dem kantonalen Richtplan, der Gesamtverkehrsstrategie sowie der Strategie öffentlicher Verkehr schaffen gezielte öV-Massnahmen punktuelle Verbesserungen beim Angebot und bei der Qualität. Die Mittel fliessen dahin, wo der öV sein Potenzial hat und mit einem verbesserten Angebot einen Beitrag zur Bewältigung der wachsenden Mobilitätsnachfrage leisten kann. Das Grundangebot 2020–2023 beinhaltet im Wesentlichen die nachfolgenden Änderungen:

  • Umleitungsfahrplan nach Zug – Zürich während Streckensperrung am Zugersee Ostufer 2020;
  • Einführung neues Buskonzept im Talkessel Schwyz mit NEAT-Anschluss ab 2021;
  • Bessere Vernetzung von Ortschaften und Siedlungsgebieten;
  • Gezielte Verbesserungen bei Pendlerverbindungen in verkehrlich stark belasteten Korridoren;
  • Punktuelle Verbesserungen beim Ausflugsverkehr zur Entlastung der Strasse.

Der öV bleibt bezahlbar
Das öV-Angebot bleibt wirtschaftlich tragbar. Es ist auf die vorhandene Siedlungsstruktur und das damit verbundene Nachfragepotenzial abgestimmt. Im ländlichen Raum bleibt eine bedarfsgerechte Grunderschliessung sichergestellt. Das Angebot ab 20.00 Uhr bleibt reduziert. Nachtangebote werden durch den Kanton nicht finanziert. Tagsüber – in den Nebenverkehrszeiten – ist das Angebot der Nachfrage angepasst. Im neuen Grundangebot 2020–2023 sind finanzielle Mittel in der Höhe von 32.2 Mio. Franken bis 32.9 Mio. Franken vorgesehen. 60% der Abgeltung werden den Bezirken und Gemeinden weiter verrechnet. Der bereinigte Aufwand für den Kanton beträgt im Budget des neuen Grundangebots 2020–2023 zwischen 12.9 Mio. Franken bis 13.2 Mio. Franken.

Im Dezember 2018 vor den Kantonsrat
Nach Abschluss der Vernehmlassung wird der Regierungsrat über die konkrete Vorlage an den Kantonsrat entscheiden. Die Beratung im Kantonsrat über das Grundangebot 2020–2023 ist im Dezember 2018 vorgesehen. Sie schafft die Grundlage, um anschliessend die Offerten bei den Transportunternehmen für die Fahrplanjahre 2020 und 2021 einholen zu können.

Staatskanzlei
Information

Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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