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Neukonzessionierung Etzelwerk: Vorgesehene Ersatzmassnahmen im Kanton Schwyz

SBB und Bauernvereinigung des Kantons Schwyz besprechen gesetzlich geforderte ökologische Ersatzmassnahmen

(UD/i) Zurzeit verhandeln die SBB und die Kantone Schwyz, Zürich und Zug sowie die Bezirke Einsiedeln und Höfe die neue Konzession für das Wasserkraftwerk Etzelwerk. Für das Projekt ist die Erstellung eines Umweltverträglichkeitsberichtes mit den vorgesehenen ökologischen Ersatzmassnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, selten gewordener Lebensraum für Pflanzen und Tiere wieder herzustellen und den Hochwasserschutz an der Minster zu verbessern.

Das Natur- und Heimatschutzgesetz verpflichtet die SBB dazu, für die neue Konzession des Etzelwerks einen Umweltverträglichkeitsbericht zu erstellen und darin die vorgesehenen Ersatzmassnahmen darzulegen, damit das Projekt die Auflagen des Umweltschutzes erfüllt. Eine zentrale Herausforderung dabei ist es, die nötigen Flächen für Ersatzmassnahmen zu finden. Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass die Massnahmen nicht nur in unmittelbarer Nähe des Projektes, sondern in der Region realisiert werden können. Das bedeutsame ökologische Potenzial zur Regeneration des Moorgebietes im Breitried und die gesetzlich geforderte Revitalisierung der Minster haben die SBB und die Fachstellen der Kantone Schwyz, Zürich und Zug dazu bewogen, diese beiden Massnahmen auf Schwyzer Kantonsgebiet weiterzuverfolgen. Als dritte grössere Massnahme ist eine Fischaufstiegshilfe im Sihlhölzli bei Zürich geplant.

Aussprache mit der Bauernvereinigung
Im Rahmen eines Mitwirkungsprozesses hat die SBB im Februar 2018 die zuständigen Behörden, die betroffenen Grundeigentümer und Bewirtschafter im Kanton Schwyz sowie weitere Interessensgruppen informiert. Die Anliegen der örtlichen Bauernverbände und der direkt Betroffenen werden zum aktuellen Projektstand von der Bauernvereinigung des Kantons Schwyz (BVSZ) koordiniert. Mitte April 2018 haben sich die SBB, die Bauernvereinigung und die von den geplanten Massnahmen am meisten betroffene Grundeigentümerin, die Oberallmeindkorporation Schwyz, getroffen, um die gegenseitigen Forderungen zu diskutieren und das weitere Vorgehen im Mitwirkungsprozess zu klären. Die SBB wird in einem nächsten Schritt die vorgesehenen Ersatzmassnahmen mit der BVSZ, den betroffenen Landbesitzern und Bewirtschaftern, sowie allen anderen Interessengruppen, die in einem Konzessionsverfahren mitwirken können, besprechen, mit dem Ziel, alle Bedürfnisse und Bedenken abzuholen. Das Umweltdepartement des Kantons Schwyz begleitet diesen Prozess, zusammen bzw. in Absprache mit den zuständigen Stellen der übrigen Konzedenten. Ziel der SBB ist es, auf der Basis der gesetzlichen Grundlagen eine für alle Seiten ausgewogene Lösung zu finden.

Umweltdepartement


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