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E-Government-Projekt "eSteuern.sz" ist auf Kurs

(FD/i) Mit dem Projekt „eSteuern.sz“ werden die Steuerprozesse zwischen Kanton, Bezirken und Gemeinden vereinheitlicht und vereinfacht. Gleichzeitig sollen die Steuerpflichtigen von zusätzlichen Dienstleistungen profitieren. Die Projektarbeiten sind bisher planmässig verlaufen. Vom 9. bis 22. Mai 2018 steht der Wechsel auf die gemeinsame Steuerlösung an.

Mit dem Projekt „eSteuern.sz“ wird das Ziel verfolgt, den Steuerprozess insgesamt zu optimieren. Ein gemeinsamer Steuerprozess von der Steuererklärung bis zum Inkasso bietet auch unter grundsätzlicher Beibehaltung der heutigen Aufgabenverteilung für alle Beteiligten Vorteile. Durch den Einsatz einer gemeinsamen Steuer-Software und einer zentralen Datenbasis werden Systembrüche vermieden und die Arbeitsabläufe vereinfacht.

Nutzen für die Steuerpflichtigen
Die Steuerpflichtigen profitieren seit Anfang 2017 von neuen Möglichkeiten, die sich aus der Optimierung der Steuerprozesse ergeben. Die Fristerstreckungen für die Einreichung der Steuererklärungen können einfach, online beantragt werden. Ebenfalls steht neu auch für juristische Personen sowie Kollektiv- und Kommanditgesellschaften eine Version der Steuerdeklarations-Software „eTax.schwyz“ gratis zur Verfügung. Damit sind noch nicht alle Arbeiten im Projekt „eSteuern.sz“ erledigt. Im Endausbau, der per Anfang 2020 erreicht werden soll, profitieren die Steuerpflichtigen unter anderem von der Möglichkeit, die Steuererklärung online übermitteln zu können.

Spürbare Veränderungen
Neben den bisher realisierten Optimierungen haben sich für die Steuerpflichtigen weitere Veränderungen ergeben. Bedingt durch die Einführung des zentralen Steuererklärungseingangs für natürliche Personen werden die Steuererklärungen für das Jahr 2017 erstmals direkt bei der kantonalen Steuerverwaltung in Schwyz eingereicht. Auch die Gestaltung der verschiedenen Steuerdokumente hat sich teilweise verändert und weicht vom bisher gewohnten Erscheinungsbild ab. Im Hinblick auf die kommenden Steuerrechnungen ist zu beachten, dass sich die Bankverbindung zur Überweisung der Steuerforderung geändert hat und allfällig bestehende E-Banking-Zahlungsvorlagen angepasst werden müssen. Für bestehende Zahlungsabkommen können noch bis zu dessen Ablauf die bestehenden Kontoverbindungen benutzt werden. Der Steuereinzug erfolgt, wie bis anhin, durch die Steuerämter der Gemeinden und Eingemeindebezirke.

Während dem Wechsel auf die gemeinsame Steuerlösung vom 9. bis 22. Mai 2018 stehen die Steuersysteme der betroffenen Gemeinwesen nur eingeschränkt zur Verfügung. Dadurch sind nicht alle Dienstleistungen verfügbar. Die involvierten Amtsstellen danken für das Verständnis.

Finanzdepartement


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