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Besuchen sie gerne Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter Musik?

Schützen sie ihr Gehör vor zu lauter Musik!

Wenn sie gerne Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter Musik besuchen, werden sie insbesondere im Sommer auf ihre Kosten kommen. Um diesen Genuss auch zu erhalten, ist es wichtig, auf ihr Gehör zu achten und es ausreichend zu schützen, ansonsten kann der Besuch einer Veranstaltung langfristig unerwünschte Folgen haben.

Warum sollen sie ihr Gehör schützen und wie?

Wenn unser Gehör zwei Stunden einem lauten Konzert, wie beispielsweise einer Party-Band, ausgesetzt wird, ist medizinisch betrachtet die wöchentlich zumutbare Schalldosis für unsere Ohren bereits erreicht. Aber auch im Alltag sind wir einer gewissen Belastung des Gehörs ausgesetzt (v.a. Verkehrslärm) oder setzen es selber aus (z.B. mit Musik ab MP3-Player, Handy oder sonstigen Geräten). Mögliche Auswirkungen können Hörsturz, Tinnitus bis hin zur Schwerhörigkeit sein. Solche Schäden sind nicht mehr rückgängig zu machen und führen häufig auch zu einer psychischen Belastung.

Ein geeigneter Gehörschutz an lauten Veranstaltungen wie z.B. Gehörschutzpfropfen, mehr Abstand von den Lautsprechern, eine Pause ausserhalb des lauten Bereichs sowie eine geringere Lautstärke verlängern den Musikgenuss und mindern die Gefahr eines Gehörschadens.

Nutzen sie die kostenlosen Gehörschutzpfropfen

An Veranstaltungen mit elektrisch verstärkter Musik ab einem Schallpegel im Mittel von 93 Dezibel (dB[A]) und mehr während einer Stunde sind gemäss Schall- und Laserverordnung den Veranstaltungsbesuchern Gehörschutzpfropfen gratis abzugeben. Zudem muss über eine mögliche Gefährdung des Gehörs informiert werden. Dafür stellt das Amt für Umweltschutz den Veranstaltern seit letztem Jahr auf Anfrage, kostenlos Info-Flyer und - solange verfügbar - Gehörschutzpfropfen für ihre Besucher zur Verfügung.

Nutzen sie als Besucher die kostenlosen Gehörschutzpfropfen, denn die im Stundenmittel maximal zulässigen 100 dB(A) sind im Vergleich in etwa so laut wie eine Kreissäge in circa 1 m Abstand. Aber auch bereits 93 dB(A) sind so laut wie ein vorbeifahrender Lastwagen oder eine Holzfräsmaschine in je 1 m Abstand. Ein einzelner Ton während der Veranstaltung darf zudem höchstens so laut sein wie ungefähr ein Düsentriebwerk (125 dB[A]).

Behördliche Lärm-Kontrollen

Weiter bietet das Amt für Umweltschutz den Gemeinden und Bezirken als zuständige Kontrollbehörde die Ausleihe eines Lärm-Messgeräts an, damit sie die Einhaltung der zulässigen Dezibel gemäss Schall- und Laserverordnung überprüfen können. Bei Missachten werden die Veranstalter unmittelbar aufgefordert, die Lautstärke zu reduzieren und es drohen ihnen rechtliche Schritte.

Weiterführende Informationen

Zur kantonalen Gehörschutzkampagne finden sie zusätzliche Informationen unter www.sz.ch/schall.

UMWELTDEPARTEMENT

 


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