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Bessere Überprüfung von Lehrpersonen vor der Anstellung

Erziehungsrat erlässt Empfehlungen für die Volksschulstufe

Der Erziehungsrat will das Wohl der Schülerinnen und Schüler der Volksschule besser schützen, insbesondere ihre psychische und physische Unversehrtheit. Er empfiehlt den Schulträgern dazu, künftig im Rahmen des Bewerbungsverfahrens von Lehrpersonen den Privatauszug und vor der definitiven Anstellung den Sonderprivatauszug einzufordern. Damit soll eine Anstellung von straffällig gewordenen oder in Verfahren wegen Übergriffen stehenden Lehrpersonen möglichst vermieden werden. In eine Vernehmlassung gibt der Erziehungsrat zudem geplante Vorgaben und Empfehlungen im Bereich der ICT-Infrastruktur und der ICT-Ressourcen sowie bezüglich möglicher Massnahmen zur Steuerung der Klassengrössen.

Im Zusammenhang mit der in der Öffentlichkeit Schlagzeilen machenden Thematik der Pädophilie will der Erziehungsrat mit Hilfe präventiver Massnahmen eine grösstmögliche Sicherheit für das Wohl der Schülerinnen und Schüler gewährleisten. Eine Projektgruppe wurde beauftragt, Vorschläge bezüglich des Anstellungsverfahrens von Lehrpersonen zu erarbeiten.

Bei Neuanstellungen genauer hinsehen
Im Rahmen seiner letzten Sitzung hat der Erziehungsrat beschlossen, mehrere Empfehlungen zu machen, welche in der obligatorischen Schule bereits ab dem kommenden Schuljahr zur Anwendung kommen sollen. Demnach werden die Gemeinden und Bezirke angehalten, vor einer Einstellung einer Lehrperson folgende Schritte zu unternehmen:

  • Einfordern eines Privatauszugs der Bewerbenden, der nicht älter als 6 Monate ist;
  • Einholen von Referenzauskünften bei den letzten Arbeitgebern;
  • Einfordern eines Sonderprivatauszugs vor der definitiven Anstellung;
  • Abgleich mit der „schwarzen Liste“ der EDK (Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren) über einen möglichen Entzug der Unterrichtsbefugnis;
  • Einfordern äquivalenter Dokumente bei Bewerbenden aus dem Ausland.

Im Sinne einer einheitlichen Handhabung ist vorgesehen, den Schulträgern ein Informationsschreiben für das Personalselektionsverfahren zur Verfügung zu stellen und zwecks Sensibilisierung der Schulleitenden an der Pädagogischen Hochschule Schwyz ein entsprechendes Modul in das Weiterbildungsangebot aufzunehmen.
Das gleiche Verfahren bei Neuanstellungen soll künftig auch bei kantonalen Mitarbeitenden gelten, die im direkten Kontakt mit Schülerinnen und Schülern stehen. Schulstufen oder Bereiche, die ausserhalb der Zuständigkeit des Erziehungsrates liegen (z.B. Musikschulen, Schulen der Sekundarstufe II), sollen mittels Information ebenfalls für die Thematik sensibilisiert werden.

Vorgaben und Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur und zu den ICT-Ressourcen
Angesichts der zunehmenden Digitalisierung praktisch sämtlicher Lebensbereiche, aber auch aufgrund der Einführung des neuen Fachbereichs „Medien und Informatik“ im Rahmen des Lehrplans 21 stellt sich die Frage, ob und wie die kantonalen Rahmenbedingungen neu anzupassen sind, bzw. wie weit die kantonalen Vorgaben künftig reichen sollen, um für alle vergleichbare Chancen sicher zu stellen. Der Erziehungsrat hat daher prüfen lassen, welche Infrastruktur und welche (personellen) Ressourcen an den Schulen notwendig sein werden, um den Lehrplan „Medien und Informatik“ auf der Primar- und Sekundarstufe erfolgreich umsetzen zu können.

Als wesentliche Änderung gegenüber den bisherigen Vorgaben soll im Bereich der Infrastruktur künftig bereits ab der 5. Klasse der Primarstufe eine 1:1-Ausstattung gefordert werden, d.h. alle Schülerinnen sollen mit einem persönlichen Gerät lernen und arbeiten können. Empfohlen wird dazu ein mobiles Hybrid-Gerät (Convertibles) bzw. ein Tablet mit Tastatur.
Damit die ICT-Strategie an den Volksschulen des Kantons Schwyz erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht es neben einer zeitgemässen Infrastruktur zudem einen adäquaten Support auf folgenden Ebenen:

  • Weiterbildung für die Lehrpersonen;
  • Beratung für die Schulen;
  • Ressourcen für die inhaltliche, methodisch-didaktische Umsetzung;
  • Ressourcen für den technischen Support.

Die vom Erziehungsrat eingesetzte Projektgruppe hat zu diesem Zweck einen Bericht „Vorgaben und Empfehlungen zum ICT-Support an den Volksschulen des Kantons Schwyz“ erarbeitet, der nun den Schulträgern, den Schulleitungen der Gemeinden und Bezirke sowie den diversen Verbänden zur Vernehmlassung unterbreitet wird. Basierend auf den Rückmeldungen aus diesem Verfahren wird der Erziehungsrat bis Ende 2018 über die konkrete Ausgestaltung der Vorgaben und Empfehlungen entscheiden.

Steuerung der Klassengrössen
Aufgrund verschiedener parlamentarischer Vorstösse hat sich der Erziehungsrat wiederholt und intensiv mit Möglichkeiten der besseren Steuerung der Klassengrössen befasst. Er schlägt nun vor, als künftiges Steuerungsinstrument Minimalwerte bei einer generellen Anpassung der Richtzahlen zu verwenden. In diesem Modell werden in den „Richtlinien für die Schülerzahlen“ die Schülerbestände pro Klasse in drei Bereiche unterteilt:

  • Normalbereich,
  • unterer Überprüfungsbereich;
  • oberer Überprüfungsbereich.

Je nach Bereich sollen entsprechende Massnahmen in die Wege geleitet werden. Ziel der Massnahmen ist es, dass höchstens während zwei Jahren vom Normalbereich abgewichen werden darf. Für den Fall von Über- oder Unterschreitungen der Klassengrössen werden Massnahmen vorgeschlagen, wie diese wieder in den Normalbereich geführt werden könnten.

Da die Zuständigkeit für die Klassenbildung bei den Schulträgern vor Ort liegt, wird diese Massnahme vor dem definitiven Erlass durch den Regierungsrat bei den Schulträgern und dem Verband Schwyzer Gemeinden und Bezirke (vszgb) in eine Vernehmlassung gegeben.

Erziehungsrat
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