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Teilrevision des Öffentlichkeits- und Datenschutzgesetzes

Vernehmlassung gestartet

(Stk/i) Das Thema Datenschutz hat in den vergangenen Monaten grosse öffentliche Aufmerksamkeit erhalten. Auslöser waren einerseits verschiedene Vorwürfe unrechtmässiger Datenverwendung, etwa bei Facebook, andererseits – auch als Antwort auf solche Missbräuche – die Weiterentwicklung und Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts. Im Zeitalter der Digitalisierung gilt es Mittel und Wege zu finden, um die enormen Ressourcen von Big Data optimal ausschöpfen zu können, dabei den Bürger aber davor zu schützen, zum „gläsernen Menschen“ zu werden. Der Regierungsrat ist sich dieser doppelten Herausforderung bewusst. Er gibt seine Vorschläge für eine Umsetzung von verbindlichen europäischen Rechtsakten im kantonalen Datenschutzrecht in die Vernehmlassung.

Informations- und Mobilitätsgesellschaft
Es gibt kaum noch Lebensbereiche, in welche die Digitalisierung noch nicht vorgedrungen ist. Diese Entwicklung ist rasend und global. In immer kürzerer Zeit entstehen riesige Datenmengen, deren Nutzung und Vernetzung ein unerschöpfliches Potenzial, aber auch Gefahren birgt. Der Staat und die Individuen sind dadurch verletzbar geworden. Vor diesem Hintergrund hat die EU die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erlassen, die seit dem 25. Mai 2018 in allen EU-Mitgliedstaaten gilt. Sie ist für die Schweiz nicht verbindlich, entfaltet aber gleichwohl extraterritoriale Wirkungen. Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten sind Bund und Kantone jedoch zur Übernahme und Umsetzung zweier weiterer europäischer Datenschutzrechtsentwicklungen verpflichtet. Es sind dies die neue Schengener Datenschutzrichtlinie sowie das revidierte Datenschutzübereinkommen des Europarates. Die Kantone orientieren sich dabei auch an der Totalrevision der Bundesdatenschutzgesetzgebung.

Datenbearbeitung und Datenschutz als staatlicher Auftrag
Die Zielsetzung der vorliegenden Gesetzesrevision besteht darin, den verfassungsmässigen Anspruch auf Schutz vor Missbrauch der persönlichen Daten zu verbessern, die Selbstkontrolle des Individuums über seine Daten zu schärfen und die Behörden im verantwortungsvollen Umgang mit Personendaten stärker in die Pflicht zu nehmen. Ohne das Recht auf Datenbearbeitung und -austausch kann der Staat seine Aufgaben jedoch nicht erfüllen.

Die wesentlichen Revisionspunkte betreffen die Erweiterung der Auskunfts- und Informationsrechte der betroffenen Person im Zeichen der Transparenz, die Ausrüstung der Behörden mit zusätzlichen Schutzmechanismen (Datenschutzfolgeabschätzung, Vorabkonsultation, Einsatz interner Datenberater, Eigenüberwachung, Pflichtenheft bei der Datenbearbeitung durch Dritte, Datensicherheit) sowie die Verstärkung der Unabhängigkeit und den Ausbau der Befugnisse des Datenschutzbeauftragten (Sensibilisierungs- und Beratungsauftrag, Prüf- und Kontrolltätigkeit, Weisungs- und Verfügungskompetenz, Wirksamkeitsnachweis). Daneben sollen aber auch datenschutzrechtliche Hürden abgebaut werden, um bei begründetem Verdacht auf Rechtsmissbrauch, bspw. bei Bezug von staatlichen Leistungen, zwischen den Behörden die notwendigen Informationen austauschen zu können.

Weitere Auswirkungen
Die Vernehmlassung zur Revision der kantonalen Datenschutzgesetzgebung dauert bis 31. Oktober 2018. Das im gleichen Gesetz geregelte Öffentlichkeitsprinzip wird durch die Revisionsvorlage nicht tangiert. Die schengenspezifischen Datenschutzvorgaben werden im Rahmen der ebenfalls in Vorbereitung befindlichen Revision des Polizeigesetzes umgesetzt.

Staatskanzlei
Information

Die vollständigen Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.


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