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Die neuesten Zahlen 2019 zeigen, wie dringlich die Reform des NFA ist

Der Systemwechsel im Ressourcenausgleich ist nun umzusetzen

(FD/i) Der Kanton Schwyz muss im nächsten Jahr 5.4 Mio. Franken mehr in den Ressourcenausgleich zahlen. Damit ist erstmals die Grenze von 200 Mio. überschritten. Das Gesamtwachstum der Zahlungen in den Ressourcenausgleich seit 2008 beträgt damit beeindruckende 156 Mio. Franken bzw. 321%. Der Regierungsrat fordert in seiner Vernehmlassungsantwort zum dritten Wirksamkeitsbericht 2016–2019, dass die – auf Basis des Kompromisses unter den Kantonen – erarbeitete NFA-Reform integral und unverzüglich umgesetzt wird.

Der Ressourcenausgleich kennt seit seiner Einführung vor zehn Jahren nur eine Richtung – und zwar nach oben. Auch die neuesten Zahlen 2019 des NFA belegen diese Einschätzung eindrücklich. Die Ausgleichszahlungen im Ressourcenausgleich steigen um 143 Mio. Franken auf das Niveau von 4.2 Mia. Franken. Die sieben Geberkantone tragen davon 1.7 Mia. Franken. Der Anteil des Kantons Schwyz beträgt neu 204.4 Mio. Franken. Diese Entwicklung zeigt wie dringend der Reformbedarf im Ressourcenausgleich ist.

Der Bundesrat anerkennt im Rahmen der Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht 2016–2019 die Schwachstellen des geltenden NFA-Systems, namentlich das starke Wachstum des Ressourcenaus-gleichs, das in praktisch allen Jahren seit der Einführung des NFA 2008 zu einer massiven Überdotation führte (930 Mio. Franken gemäss Basisjahr 2018). Die Dotation soll deshalb künftig rein rechnerisch aufgrund des Bedarfs festgelegt werden. Das minimale Ausgleichsziel soll von heute 85% auf 86.5% erhöht und neu garantiert werden. Der Bundesanteil wird auf das verfassungsmässige Maximum fixiert. Die vom Bundesrat auf Basis eines Kompromisses unter den Kantonen beabsichtigte NFA-Reform würde den Kanton Schwyz und die anderen NFA-Geberkantone entlasten. Schätzungen für den Kanton Schwyz gehen von rund 20 Mio. Franken aus.

Die Reform basiert auf einem Kompromiss unter den Kantonen und erfordert von den Geberkantonen sehr grosse Zugeständnisse. Die Überdotation wird nämlich nur zu einem Teil abgebaut und der Rückgang erfolgt gestaffelt in drei Schritten bis 2022. Die Garantie und Erhöhung des Mindestziels auf 86.5% stellt auch ein zusätzliches finanzielles Risiko dar, weil der Systemwechsel mittel- bis langfristig im Vergleich zum geltenden System auch zu Mehrzahlungen führen könnte. Der Kanton Schwyz unterstützt zusammen mit den Geberkantonen das vorliegende Reformpaket im Sinne eines Kompromisses zur Optimierung des Finanz- und Lastenausgleichs. Dies aber nur unter der Voraussetzung, dass die NFA-Reform integral und unverzüglich umgesetzt wird. Jetzt muss die Reform endlich kommen. Der Bundesrat wird den Wirksamkeitsbericht voraussichtlich im September 2018 beschliessen. Die eidgenössischen Räte werden sich ab Herbst 2018 bis Mitte 2019 damit auseinandersetzen zu haben.

Die Vernehmlassungsantwort des Kantons Schwyz zum dritten NFA-Wirksamkeitsbericht 2016–2019 finden Sie hier

Finanzdepartement


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