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Krebsregistrierung Kanton Schwyz - Teilrevision des Gesundheitsgesetzes

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat Bericht und Vorlage zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes betreffend Krebsregistrierung im Kanton Schwyz zuhanden des Kantonsrates verabschiedet.

Am 18. März 2016 hat das nationale Parlament das Bundesgesetz über die Registrierung von Krebserkrankungen verabschiedet. Die Kantone werden damit verpflichtet, spätestens ab 1. Januar 2020 ein Krebsregister zu führen oder sich einem bestehenden Register anzuschliessen.

Grundzüge der Teilrevision
Um die neuen bundesrechtlichen Vorgaben erfüllen zu können, muss das Gesundheitsgesetz angepasst werden. Krebsregister müssen die Möglichkeit erhalten, personenidentifizierende Daten mit den Einwohnerregistern des Kantons abgleichen zu können, ohne dass Rückschlüsse auf die Krebserkrankung der betreffenden Person möglich sind. Für diesen Datenabgleich wurde mit der Anpassung des Gesundheitsgesetzes eine rechtliche Grundlage geschaffen. Die Pflicht zur Meldung von Angaben an das zuständige Krebsregister ist zwar im Krebsregistrierungsgesetz bereits geregelt, trotzdem wurde die Meldepflicht auch auf kantonaler Stufe nochmals explizit gesetzlich verankert.

Auswertung der Vernehmlassung
In der Zeit vom 8. März 2018 bis am 18. Mai 2018 konnten sich die Parteien, Behörden, Gerichte, innerkantonalen Spitäler sowie zahlreiche Verbände und Interessensvertretungen aus dem Gesundheitswesen zum Vernehmlassungsentwurf äussern. Es sind insgesamt 30 Vernehmlassungsantworten eingegangen. Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes wird von allen Vernehmlassungsadressaten grundsätzlich begrüsst. Krebserkrankungen zählen zu den wichtigsten nicht übertragbaren Krankheiten und stellen das heutige Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen. Positiv hervorgehoben wird, dass die Erfassung und Auswertung der registrierten Krebsdaten der Ermittlung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen dient.

Bedenken wurden insbesondere zum Datenschutz geäussert. Es müsse sichergestellt werden, dass beim Abgleich personenidentifizierender Daten mit den Einwohnerregistern des Kantons keine Rückschlüsse auf die Krebserkrankung der betreffenden Person gemacht werden können. Ausserdem sei beim Anschluss an ein bestehendes Krebsregister darauf zu achten, dass die Datensicherheit langfristig gewährleistet sei. Der Regierungsrat hat entschieden, gegenüber der Vorlage, wie sie in das Vernehmlassungsverfahren gegeben wurde, keine inhaltlichen Änderungen vorzunehmen. Er hat die Vorlage zuhanden des Kantonsrates verabschiedet und empfiehlt diese anzunehmen.

Zeitplan
Das Inkrafttreten ist auf den 1. Juli 2019 vorgesehen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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