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Tätigkeitsbericht Finanzkontrolle 2017

Tätigkeitsbericht Finanzkontrolle 2017

 

In ihrem Tätigkeitsbericht 2017 gibt die Finanzkontrolle einen Überblick über die Prüftätigkeit sowie über die wesentlichen Feststellungen des vergangenen Jahres. Übergeordneter Handlungsbedarf hat die Finanzkontrolle im Bereich der internen Kontrollsysteme, bei der Steuerung und Überwachung von Leistungsvereinbarungen, beim Weisungswesen und beim Umgang mit Daten festgehalten.

„Trotz Verbesserung der Finanzlage bleibt das Umfeld weiterhin herausfordernd,“ erklärt der Leiter der Finanzkontrolle, Dr. Roland Pfyl. „Die Komplexität der Staatsaufgaben nimmt mit der Entwicklung der Regulierungen und der Digitalisierung weiter zu.“ Dies fordert auch die Finanzkontrolle in ihrer Finanzaufsichtstätigkeit. Der Tätigkeitsbericht erlaubt einen Einblick in die Breite und Vielfalt des Aufsichtsbereichs und der Prüfarbeiten. Sie reicht von der klassischen Rechnungsprüfung über Prozess- und Informatikprüfungen bis hin zu Evaluationen der Wirkung staatlicher Leistungen.

Herausforderungen im Umgang mit Daten

Neben Handlungsbedarf beim kantonalen Weisungswesen, beim internen Kontrollsystem und beim Umgang mit Dokumenten unterstreicht die Finanzkontrolle in ihrem aktuellen Tätigkeitsbericht insbesondere die Herausforderungen im Umgang mit Daten. „Die Digitalisierung macht vor der Verwaltung nicht Halt – im Guten wie im Schlechten.“, stellt Pfyl fest. Die Digitalisierung optimiert und vereinfacht viele Arbeitsprozesse. Automatisierte Arbeitsprozesse, Cloudlösungen für Geschäftsapplikationen, Datenplattformen und ähnliches seien für viele Ämter zum Alltag geworden. Dies bringe aber neue Risiken mit sich. Mit der Digitalisierung änderten sich die Anforderungen an die Kontrollen sowie an die Fachunterstützung in der Umsetzung der neuen Möglichkeiten.

Risiko- und wirkungsorientierter Prüfansatz

Neben der Prüfung von Rechnungsabschlüssen fokussiert die Finanzkontrolle schwergewichtig auf die interne Revision, also auf die risikoorientierte Prüfung der Geschäftsprozesse und der entsprechenden internen Kontrollsysteme (IKS). Die Haushaltsgrundsätze der Rechtmässigkeit und der Wirtschaftlichkeit sind dabei wichtige Prüfkriterien. Ziel ist es, mit umfassenden Prüfungen die Verwaltungsprozesse ganzheitlich zu beurteilen und mit gezielten Empfehlungen zu allfälligen Optimierungen beizutragen.Im Aufgabenbereich der Finanzkontrolle sind auch Evaluationen und Wirkungsprüfungen. Damit beschränkt sich die Finanzkontrolle nicht ausschliesslich auf die Fragestellung, ob die eingesetzten Mittel korrekt bewilligt (Rechtmässigkeit), korrekt in der Staatsrechnung verbucht (Ordnungsmässigkeit), und möglichst kostengünstig erbracht wurden (Wirtschaftlichkeit), sondern auch auf die Fragestellung, ob die eingesetzten Mittel die erhoffte Wirkung entfalten und die gesetzten Ziele erreichen. Im Berichtsjahr wurden eine Wirkungsprüfung des innerkantonalen Finanzausgleichs sowie eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei der Planung und Durchführung des Strassenunterhalts abgeschlossen.
Die wichtigsten Resultate der einzelnen Prüfungen sind im Tätigkeitsbericht zusammengefasst. Der Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle kann unter www.sz.ch/finanzkontrolle eingesehen werden.

Finanzkontrolle

Auskunft: Dr. Roland Pfyl, Vorsteher Finanzkontrolle, Donnerstag, 12. Juli 2018, 11.00 Uhr -11.30 Uhr, Telefon 041 819 24 08


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