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Kanton Schwyz: Stabile Finanzlage erlaubt Steuerfusssenkung

Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2019–2022 zeigt eine stabile Finanzentwicklung. Die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts, das verfügbare Eigenkapital sowie die Aufwand- und Ertragsentwicklung ermöglichen eine Steuerfusssenkung auf 165%. Der Voranschlag 2019 weist unter Berücksichtigung der Steuerfusssenkung einen Ertragsüberschuss von 2.5 Mio. Franken aus. Die Finanzplanjahre 2020–2022 zeigen vertretbare Aufwandüberschüsse. Per Ende 2018 wird erstmals für spätere NFA-Zahlungen eine explizite Reserve im Eigenkapital berechnet und deklariert.

Solide mittelfristige Aufwand- und Ertragsentwicklung
Die Finanzlage des Kantons Schwyz bleibt solide. Die mittelfristige Aufwand- und Ertragsentwicklung verläuft stabil, das gesetzliche Haushaltsgleichgewicht kann eingehalten werden und die Eigenkapitalhöhe verbleibt positiv. Dies ermöglicht Handlungsspielraum für eine moderate Rückführung des im Jahr 2015 und 2016 erhöhten Steuerfusses. Da Steuern nicht auf Vorrat zu erheben sind, von einer Steuerfusssenkung alle Steuerpflichtigen profitieren und eine Senkung des Steuerfusses der Stärkung der Standortattraktivität dient, beantragt der Regierungsrat den Steuerfuss für das Jahr 2019 von 170% auf 165% um 5% für die natürlichen und juristischen Personen zu senken. Von einem separaten Steuerfuss für die juristischen Personen will der Regierungsrat absehen, da mit der Umsetzung der Steuervorlage 17 (SV17) im Kanton Schwyz voraussichtlich anfangs 2020 keine negative NFA-Grenzabschöpfung mehr besteht. Der Voranschlag 2019 weist unter Berücksichtigung der Steuerfusssenkung einen Ertragsüberschuss von 2.5 Mio. Franken aus. In den Finanzplanjahren 2020–2022 resultieren Aufwandüberschüsse von rund 10 bis 16 Mio. Franken. Die Senkung des Steuerfusses vermindert die Ertragswirkung der allgemeinen mittelfristigen Steigerung des Steuersubstrates. Daneben wachsen die Ausgaben für gebundene, bundesrechtlich vorgegebene oder kurzfristig wenig oder nicht beeinflussbare Aufwände wie zum Beispiel für die Ergänzungsleistungen, den Nationalen Finanzausgleich (NFA) sowie für die Beiträge an die Hochschulen und Behinderteneinrichtungen. Die übrigen Aufwandpositionen sind stabil oder wachsen nur leicht.

Stabile Eigenkapitalausstattung unter Berücksichtigung einer neuen NFA-Reserve
Das Eigenkapital von aktuell 183 Mio. Franken dürfte Ende 2022 rund 200 Mio. Franken betragen, was als ausreichend beurteilt werden kann. In der Jahresrechnung 2018 wird der Regierungsrat erstmals eine Reserve für die um vier Jahre zeitversetzten beziehungsweise späteren NFA-Zahlungen in der Höhe von rund 24 Mio. Franken im Eigenkapital deklaratorisch ausweisen. Damit setzt der Regierungsrat eine Erklärung des Kantonsrates vom Dezember 2017 zum letzten Aufgaben- und Finanzplan um. Die Höhe der Reserve berechnet sich aus dem Überhang zwischen den NFA-Zahlungen im laufenden Jahr und der erwarteten höheren NFA-Last in den Folgejahren. Die Reserve soll für die NFA-Zahlungen in den Folgejahren bei sinkendem NFA-Ressourcenpotenzial verwendet werden.

Positive Rechnungsabschlüsse seit 2015
Aufgrund der Wirkung der Steuergesetzteilrevision 2015, den Steuerfusserhöhungen, einer Steigerung des Steuersubstrates und der Massnahmen zur Aufwandsenkung im Entlastungsprogramm 2014–2017 konnten seit 2015 Ertragsüberschüsse erzielt werden. Auch im laufenden Jahr 2018 dürfte der budgetierte Ertragsüberschuss von 12.8 Mio. Franken um rund 50 Mio. Franken übertroffen werden, was primär auf die höheren Gewinnausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und der Schwyzer Kantonalbank sowie auf erhöhte Anteile an den Bundessteuern zurückzuführen ist.

Optimierungen am Aufgaben- und Finanzplan
Mit dem diesjährigen Aufgaben- und Finanzplan hat der Regierungsrat – nach den Erfahrungen der ersten drei Jahre seit Einführung im Jahr 2016 – umfassende Optimierungen vorgenommen. Zusätzlich zur verbesserten Übersichtlichkeit und Lesbarkeit der Leistungsaufträge, konnte vor allem die inhaltliche Aussagekraft durch sinnvollere Zieldefinitionen in den Leistungsgruppen, eine einheitliche Abbildung der Bauprojekte und erweiterte Darstellungen im Finanz- und Kommentarteil gesteigert werden. Damit setzte der Regierungsrat zugleich ein Postulat aus dem Jahr 2016 um, welches Verbesserungen des Aufgaben- und Finanzplanes verlangt hatte.

Finanzdepartement

Dokumentation: Die detaillierten Unterlagen zum Aufgaben- und Finanzplan 2019-2022


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