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Attraktive Unternehmensbesteuerung und gezielte Förderung von Forschung und Innovation

Teilrevision des Steuergesetzes: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(FD/i) Der Regierungsrat will für Unternehmen auch in Zukunft eine schweizweit und international attraktive Besteuerung ermöglichen. Dazu beantragt er dem Kantonsrat zur Umsetzung des Bundesgesetzes über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) für juristische Personen eine Senkung des Gewinnsteuersatzes von 2.25% auf 1.95% und des Minimalsteuersatzes von 0.4‰ auf 0.03‰. Weiter soll für Forschung und Entwicklung ein maximaler Zusatzabzug und für Erträge aus einer Patentbox eine maximale Entlastung eingeführt werden. Damit soll gezielt die unternehmerische Forschung und Innovation gefördert werden. Die tarifbedingten Steuermindereinnahmen der Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden werden während zehn Jahren vom Kanton vollumfänglich ausgeglichen. Die natürlichen Personen profitieren von der Sicherung von Arbeitsplätzen und zusätzlichem Wirtschaftswachstum.

Die Ausgangslage ist klar und politisch unbestritten. Aufgrund von internationalem Druck seitens der EU (Europäische Union) und OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) ist die Schweiz gezwungen, die Steuerprivilegien für die sogenannten Statusgesellschaften (Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften) abzuschaffen. Es liegt an den Kantonen, mit den von der STAF vorgesehenen Instrumenten und eigenen steuerlichen Massnahmen die Standortattraktivität auch nach dem Wegfall der Steuerprivilegien zu gewährleisten. Zur Finanzierung erhalten die Kantone vom Bund einen höheren Anteil an der direkten Bundessteuer. Der Kanton Schwyz erhält so jährlich zusätzlich rund 29 Mio. Franken vom Bund.

Attraktive Steuersätze für alle Unternehmen im Vordergrund
Der Regierungsrat hatte für die Unternehmenssteuerreform zwei Vorlagen in die Vernehmlassung (12. April bis 10. Juli 2018) geschickt, welche sich lediglich in den tariflichen Massnahmen unterschieden. Mit der Variante Gesamtsteuersatz sollte ein für den ganzen Kanton geltender Gewinnsteuersatz von 5.80% bzw. Minimalsteuersatz 0.07‰ eingeführt und damit ein Systemwechsel vollzogen werden, wogegen mit der Variante Steuersatzsenkung das bisherige Besteuerungssystem mit tieferen Steuersätzen fortgeführt werden sollte. Die Vernehmlassungsteilnehmer haben sich mehrheitlich für das System des Gesamtsteuersatzes ausgesprochen, allerdings zur Erreichung einer effektiven Steuerbelastung von 12% (inkl. direkte Bundessteuer) einen noch tieferen Gewinnsteuersatz von 5.14% verlangt. Ein solcher Steuersatz lässt sich nach Ansicht des Regierungsrates jedoch aus dem zusätzlichen Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer allein nicht finanzieren.

Aus diesem Grund spricht sich der Regierungsrat für die Variante Steuersatzsenkung aus. Er senkt den Gewinnsteuersatz gegenüber der Vernehmlassungsvorlage (2.00%) aber noch etwas mehr. Der Gewinnsteuersatz soll von bisher 2.25% auf 1.95% und der Minimalsteuersatz von bisher 0.4‰ auf 0.03‰ gesenkt werden. Mit dem neuen Gewinnsteuersatz reduzierte sich die effektive Steuerbelastung juristischer Personen in allen schwyzerischen Gemeinden. In den Höfner Gemeinden (Wollerau, Freienbach und Feusisberg) läge sie neu mit rund 11.84% bis 12.00% auf einem interkantonal und international sehr attraktiven Niveau. Mit einem Minimalsteuersatz von 0.03‰ beim Kapital kann neu für alle Gesellschaften annähernd das gleiche attraktive Belastungsniveau erreicht werden, wie es heute nur für die Statusgesellschaften besteht.

Zusätzliche Förderung von Forschung und Entwicklung
Für die Zukunft will der Regierungsrat den ganzen Kanton als Standort auch für innovative und technologieorientierte Unternehmen attraktiv machen. Dazu soll nebst den Tarifmassnahmen bei den Gewinn- und Minimalsteuern weiter ein Zusatzabzug für Forschung und Entwicklung von 50% geschaffen sowie eine Entlastung von 90% für Erträge aus der Patentbox eingeführt werden. Davon profitieren insbesondere neu zuziehende Unternehmen aus den zukunftsorientierten Branchen Digital- und Medizinaltechnik, Biotechnologie, Elektronik und Robotik.

Kanton unterstützt Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden
Die Tarifmassnahmen sowie die Massnahmen für Forschung und Entwicklung sowie bei Patenterträgen können nachhaltig mit den Mitteln finanziert werden, die der Kanton zusätzlich aus der direkten Bundessteuer erhält. Daraus können auch die tarifbedingten Steuermindereinnahmen der Bezirke, Gemeinden und Kirchgemeinden gedeckt werden. Der Kanton wird diesen Gemeinwesen diese effektiven Steuermindereinnahmen – wie in der Vernehmlassung gefordert – länger, d.h. während zehn Jahren vollumfänglich, im elften Jahr zu zwei Dritteln und im zwölften Jahr zu einem Drittel ausgleichen.

Zeitplan
Die kantonale Umsetzung der STAF soll auf den 1. Januar 2020 in Kraft treten. Nicht Gegenstand der Umsetzung der STAF ist die Nachführung von obligatorischem Bundessteuerrecht, welche in einer eigenen Revisionsvorlage behandelt wird, jedoch demselben Zeitplan folgt.

Finanzdepartement

Dokumentation:

  • Bericht und Vorlage zur Umsetzung des Bundesbeschlusses über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung
  • Bericht und Vorlage zur Nachführung von Bundesrecht

 


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