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Regierungsrat empfielt die Volksinitiative "Polizeistunde soll fallen!" zur Annahme

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat, die Initiative „Polizeistunde soll fallen!“ für gültig zu erklären und anzunehmen.

Die Initiative „Polizeistunde soll fallen!“ ist eine Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung und verlangt eine Änderung des Gastgewerbegesetzes. Die Initiative bezweckt, dass die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 05.00 bis 24.00 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und Anlässen wegfallen sollen und es für den Zeitraum von 24.00 bis 05.00 Uhr keine zusätzliche Verlängerungsbewilligung des zuständigen Gemeinderats mehr bedarf. Damit einhergehend werden auch die damit zusammenhängenden Sanktionsbestimmungen gegen den Gast und den Betreiber obsolet.

Antrag zur Prüfung der Gültigkeit der Initiative
Aus der Sicht des Regierungsrates sind die Einheit der Form und der Materie, die Vereinbarkeit mit dem übergeordneten Recht sowie die Durchführbarkeit der Initiative gegeben. Er beantragt dem Kantonsrat darum, die Initiative für gültig zu erklären.

Antrag zur Annahme der Initiative
Gemäss Meinungsumfrage bei den Direktbetroffenen begrüssen und unterstützen die Mehrheit der Schwyzer Gastwirtschaftsbetriebe sowie die Schwyz Tourismus AG die Initiative. Bei den Gemeinden haben sich zwölf Gemeinden für und zwölf gegen die Initiative ausgesprochen. Die Annahme und Umsetzung der Initiative führt zu einem Paradigmenwechsel. Demnach soll der Grundsatz gelten, dass jeder gastgewerbliche Betrieb oder Anlass seine Öffnungszeiten nach seinen Bedürfnissen gestalten darf. Weiterhin erforderlich ist aber, dass jeder gastgewerbliche Betrieb oder Anlass zwingend über eine vom zuständigen Gemeinderat erteilte Betriebs- oder Anlassbewilligung für die gastgewerbliche Tätigkeit verfügen muss. In der Praxis bedeutet dies, dass der zuständige Gemeinderat weiterhin befugt sein wird, im Rahmen der Erteilung der Betriebs- oder Anlassbewilligung Auflagen und Bedingungen zum Schutz der Gesundheit, der Jugend oder zur Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit anzuordnen, sofern dies erforderlich sein sollte. Überdies bleiben in jedem Fall die Reglungen im Ruhetagsgesetz für die hohen Feiertage im Kanton Schwyz vorbehalten.

Nach Ansicht des Regierungsrates überwiegen die Argumente für eine Liberalisierung der Öffnungszeiten gegenüber deren Nachteilen. Insbesondere zeigen auch die Erfahrungen aus der Vergangenheit, dass in der Praxis die von den Gastwirtschaftsbetrieben ausgehenden Nachtruhestörungen immer selten sind. Der Regierungsrat stellt weiter fest, dass sich auch im Kanton Schwyz die gesellschaftlichen Gewohnheiten in den letzten Jahrzehnten stark verändert haben. Für den Regierungsrat fallen darum die Stärkung der Selbstverantwortung der Gastwirtschaftsbetriebe sowie der Abbau von Bürokratie und Kosten entscheidend ins Gewicht. Er beantragt dem Kantonsrat aus all diesen Gründen, die Initiative anzunehmen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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