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Letzter Schritt zur Schliessung der Lücke der H8 zwischen Rothenthurm und Biberbrugg

Teilrevision des Nutzungsplans Moorlandschaft Rothenthurm

(ANJF/i) Der Nutzungsplan Moorlandschaft Rothenthurm wird mit der Optimierung dienenden Änderungen während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Damit werden die letzten Voraussetzungen für die Realisierung von Ausbau und Verlegung der Hauptstrasse Nr. 8 zwischen Rothenthurm und Biberbrugg geschaffen. Es wird auf eine umstrittene Unterführung verzichtet.

Auf der innerkantonalen Strassenverbindung H8 besteht seit Jahren ein Engpass zwischen der Dritten Altmatt (Rothenthurm) und Biberbrugg. Die Behebung des Engpasses wird dadurch erschwert, dass sich der geplante Ausbau mit Strassenverlegung in der Moorlandschaft Rothenthurm von nationaler Bedeutung befindet.

In einer im Jahr 2017 öffentlich aufgelegten Änderung des Nutzungsplans war anstelle einer Unterführung im Gebiet Wettertanne (knapp ausserhalb der Moorlandschaft) eine Unterführung im Gebiet Tubenmoos (innerhalb der Moorlandschaft) vorgesehen. Mit der Unterführung im Tubenmoos sollte den Landwirten eine direktere Verbindung zu ihren jenseits von Strasse und Bahnlinie gelegenen Bewirtschaftungsflächen ermöglicht werden. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) lehnt diese Unterführung aber mit dem Hinweis auf Beeinträchtigungen der Moorlandschaft ab. In der jetzt aufgelegten Teilrevision des Nutzungsplans wird deshalb auf diese Unterführung verzichtet. Die Erreichbarkeit der Bewirtschaftungsflächen wird somit weiterhin mit der Unterführung im Gebiet Wettertanne gewährleistet. Diese Unterführung ist bereits im rechtskräftigen Nutzungsplan vom September 2007 enthalten.

Die vorliegende Teilrevision enthält zudem den Ersatz eines Bewirtschaftungsweges im Gebiet Höli, welcher aufgrund der Strassenverlegung verschwinden wird. Dieser Weg kann unter speziellen Bedingungen im Bereich des Schwarzenbachs verlängert, unter der künftigen Höli-Brücke hindurch geführt und an den Bewirtschaftungsweg auf der anderen Seite von Strasse und Bahnlinie angeschlossen werden.

Bei der vorliegenden Änderung des Nutzungsplans handelt es sich somit um eine Optimierung des Strassenbauprojektes sowie um einen notwendigen und wichtigen Schritt, um die in der innerkantonalen Strassenverbindung H8 bestehende Lücke schliessen zu können.

Umweltdepartement


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