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Sirenentest am Mittwoch, 6. Februar 2019 - erstmals auch über Alertswiss

Stationäre und mobile Sirenen werden auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft

(SiD/i) Katastrophen können sich jederzeit und ohne Vorwarnung ereignen – auch in der Schweiz. Im Ereignisfall muss die Bevölkerung rasch und zuverlässig alarmiert und informiert werden. Damit dies sichergestellt ist, müssen die Alarmierungssysteme einwandfrei funktionieren. Zudem muss die Bevölkerung wissen, was zu tun ist. Am Mittwoch, 6. Februar 2019, findet deshalb in der ganzen Schweiz der jährliche Sirenentest statt. Erstmals wird dabei auch die Alarmierung über die Alertswiss-App getestet.

Im Oktober 2018 hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) gemeinsam mit den kantonalen Partnern neue Dienstleistungen zur Alarmierung und Information der Bevölkerung bei Katastrophen und in Notlagen lanciert: Alarmmeldungen werden als Push-Meldung über die Alertswiss-App auf Smartphones sowie als Online-Publikation auf der Alertswiss-Website verbreitet. Im Rahmen des Sirenentests 2019 werden diese neuen Kanäle nun erstmals einbezogen. Parallel zur ersten Auslösung des Allgemeinen Alarms werden sämtliche Kantone auch über die Alertswiss-Kanäle eine Test-Alarmmeldung verbreiten. Die Schweiz verfügt über ein dichtes Netz von rund 5‘000 stationären sowie rund 2‘200 mobilen Sirenen, mit denen die Alarmierung der Bevölkerung sichergestellt ist. Im Kanton Schwyz erfüllen diese Aufgabe 108 stationäre (1 Sirene in der Gemeinde Lachen infolge Bauarbeiten ausser Betrieb) und 59 mobile Sirenen. Zudem wird die Alarmierung der Bewohner in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden mittels Telefon sichergestellt. Der Kanton stellt in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und den Stauanlagenbetreibern sicher, dass die Alarmierungssysteme auf dem neusten technischen Stand und jederzeit betriebsbereit sind. Um die Funktionsbereitschaft der Sirenen und deren Akkubatterien sowie die Komponenten der Fernsteuerung POLYALERT zu überprüfen, wird am 6. Februar 2019 im Kanton Schwyz und in der gesamten übrigen Schweiz der nationale Sirenentest durchgeführt. Um die Akkus gemäss ihren Anforderungen zu belasten und allfällige Störungen genauestens lokalisieren zu können, werden mehrere Tests ab verschiedenen Auslösestationen durchgeführt.

Testphase «Allgemeiner Alarm»
Das Alarmierungszeichen «Allgemeiner Alarm» ist ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von zwei Mal einer Minute Dauer. Dieser Alarm wir um 13.30 Uhr durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz ausgelöst und wiederholt sich um 13.35 Uhr automatisch. Durch das Alarmierungspersonal der Gemeinden und Bezirke werden alle Sirenen zwischen 13.45 Uhr und 14.00 Uhr zwei Mal für je eine Minute manuell ausgelöst. Während der Testphase «Allgemeinen Alarm» von 13.30 Uhr bis 14.00 Uhr werden auch die mobilen Sirenen getestet.

Testphase «Wasseralarm»
Das Alarmierungszeichen «Wasseralarm» ertönt in den gefährdeten Gebieten unterhalb der Stauanlagen Sihlsee und Wägitalersee. Es besteht aus zwölf tiefen Dauertönen von je 20 Sekunden in Abständen von je 10 Sekunden. Das Wasseralarmsignal wird von den gleichen Sirenen wie der Allgemeine Alarm wiedergegeben. Damit das Signal aber ertönen kann, muss dieses durch einen Vorbefehl zuerst «entriegelt», also scharf geschaltet werden. Um 14.15 Uhr erfolgt dann die erste Auslösung aller Wasseralarmsirenen auf dem Kantonsgebiet durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei Schwyz. Danach übernehmen die Kraftwerkbetreiber die Verantwortung über das Wasseralarmsystem und lösen um 15.00 Uhr ab ihrer Leitstelle die Wasseralarmsirenen unterhalb ihrer Stauanlage aus. Nach Abschluss der Testphase «Wasseralarm» um 15.15 Uhr wird das Signal Wasseralarm wieder «verriegelt».

Massnahmen bei einem echten Sirenenalarm
Für eine optimale Alarmierung der Bevölkerung im Ereignisfall muss nicht nur die Funktionsfähigkeit der Sirenen sichergestellt sein, die Bevölkerung muss auch das richtige Verhalten bei einem Sirenenalarm kennen. Ertönt der «Allgemeine Alarm» ausserhalb eines angekündigten Sirenentests, so bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Der «Wasseralarm» bedeutet, dass eine unmittelbare Gefährdung unterhalb einer Stauanlage besteht. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, das gefährdete Gebiet sofort zu verlassen. Mit den Wasseralarm-Merkblättern wird die Bevölkerung in den betroffenen Gebieten über die Gefährdung durch Flutwellen und besonders über die vor Ort gegebenen Fluchtmöglichkeiten und Besammlungsorte informiert. Mit den neuen Alertswiss-Dienstleistungen kann sich die Bevölkerung in der Schweiz besser auf Katastrophen und Notlagen vorbereiten und die Eigenverantwortung besser wahrnehmen. Die Bevölkerung ist daher aufgefordert, die neuen Alarmierungs- und Informationskanäle zu nutzen und insbesondere die Alertswiss-App auf ihren täglich genutzten Smartphones zu installieren. Die Alertswiss-App gibt es kostenlos für Android- und für iOS-Systeme. Sie ist downloadbar im Google Play Store und im App Store von Apple. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf der Website des Bundesamts für Bevölkerungsschutz BABS (www.babs.admin.ch), auf der Alertswiss-Website (www.alertswiss.ch) sowie im Teletext der SRG-Sender, Seiten 680 und 681.

Alarmorganisation in den Gemeinden/Bezirken
Die Gemeinden/Bezirke sind für die Alarmierung der Bevölkerung zuständig. Sie bestimmen einen Alarmierungsverantwortlichen. Der Alarmierungsverantwortliche plant und organisiert in Zusammenarbeit mit dem Kanton alle Bereiche der Alarmierung und bildet sein Alarmierungspersonal aus. Das Alarmierungspersonal kann sich aus Feuerwehr, Zivilschutz, Verwaltung, Gemeindewerken, Führungsstab und Privatpersonen zusammensetzen. Bei drohender Gefahr wird das Alarmierungspersonal der Gemeinden und Bezirke durch die Einsatzzentrale der Kantonspolizei aufgeboten. Es stellt die Bereitschaft der mobilen Sirenen sicher und organisiert die Telefonalarmierung der Personen in abgelegenen, ständig bewohnten Gebäuden. Bei Ausfall von POLYALERT muss zudem die Auslösung der stationären Sirenen vor Ort sichergestellt werden.

Sicherheitsdepartement


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