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Kantonaler Nutzunsplan für den Anschluss an die Hauptstrasse H8 in Seewen erlassen

Forderungen des Verwaltungsgerichts erfüllt

(BD/i) Das Baudepartement hat den kantonalen Nutzungsplan für den geplanten Vollanschluss der Steinerstrasse an die Hauptstrasse H8 in Seewen erlassen. Damit wird eine Forderung des Verwaltungsgerichts erfüllt. Gleichzeitig weist das Baudepartement eine Einsprache gegen den Nutzungsplan ab.

Das Baudepartement plant, den heutigen Achtelanschluss der Umfahrungsstrasse H8 in Seewen mit zwei neuen Kreiseln zu einem Vollanschluss auszubauen. Damit wird das Verkehrsvolumen im Dorf Seewen verringert und der Verkehr von und nach Steinen direkt auf den Autobahnanschluss geführt. Das neu eingezonte Gebiet Seewenfeld in der Gemeinde Schwyz kann zudem via Steinerstrasse direkt an die Umfahrungsstrasse angeschlossen werden. Eine gegen dieses Projekt eingereichte Beschwerde war vom Verwaltungsgericht gestützt worden.

Forderung des Verwaltungsgerichts erfüllt
Mit dem Erlass der kantonalen Nutzungsplanung ist das Baudepartement nun der Forderung des Verwaltungsgerichts nachgekommen, wonach diese vor dem eigentlichen Projektgenehmigungsverfahren durchzuführen sei. Zusätzlich verlangte das Verwaltungsgericht detailliertere Angaben zum geplanten Lärmschutz und zu den flankierenden Massnahmen. Diese sehen auf der Steinerstrasse innerorts die Einführung einer Kernfahrbahn mit bergwärts führendem Radstreifen, den Einbau eines lärmarmen Belags im Bereich der einseitigen Bebauung und eine Tempo-30-Strecke im Bereich der beidseitigen Bebauung vor. Die vorgesehenen Massnahmen sind Gegenstand des überarbeiteten Bauprojekts.

Einsprache abgewiesen
Gleichzeitig mit dem Erlass hat das Baudepartement eine Einsprache gegen den Nutzungsplan abgewiesen. Zwei Einsprachen konnten einvernehmlich erledigt werden. Sobald der Nutzungsplan rechtskräftig ist, erfolgt die öffentliche Auflage für das überarbeitete Bauprojekt.

Baudepartement


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