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Teilrevision des kantonalen Wasserrechtsgesetzes

Inkraftsetzung

(Stk/i) Der Regierungsrat hat die Inkraftsetzung des teilrevidierten kantonalen Wasserrechtsgesetzes (WRG) per 1. März 2019 beschlossen. Mit der Teilrevision werden die umfangreichen neuen bundesrechtlichen Aufgaben kantonal geregelt. Am System der Wuhrkorporationen wird festgehalten.

Das kantonale Wasserrechtsgesetz ist, abgesehen von kleineren Anpassungen, seit 1973 gültig. Sowohl der Hochwasserschutz als auch die Wassernutzung waren in den letzten Jahren einem bedeutenden Wandel unterworfen. Auf Stufe Bund wurden die gesetzlichen Grundlagen in dieser Zeit neu definiert. Den Kantonen wurden neue und komplexe Aufgaben übertragen wie etwa die Pflicht zur Renaturierung von Gewässern oder die Aufsicht über die kleinen Stauanlagen. Gleichzeitig fand im Umgang mit den Naturgefahren ein eigentlicher Paradigmenwechsel vom rein baulichen Hochwasserschutz hin zum umfassenden, integralen Risikomanagement statt. Aus diesen Gründen war eine Revision des Wasserrechtsgesetzes angezeigt.

Grundzüge der Teilrevision
Den Bezirken obliegt nach wie vor die Hoheit über die fliessenden Gewässer, während die Hoheit über die Seen und das Grundwasser dem Kanton zukommt. Die Bezirke sind somit zuständig für die Verleihung von Konzessionen für die Nutzung der Wasserkraft. Ihnen ist auch die Aufsicht über die fliessenden Gewässer übertragen und sie sind neu für die Revitalisierung der fliessenden Gewässer zuständig. Der Kanton ist zuständig für die Revitalisierung der Seen und die Aufsicht über die kleinen Stauanlagen. Er ist ebenfalls dafür verantwortlich, dass die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung (Schwall-Sunk, Geschiebehaushalt, Fischgängigkeit) innert der vom Bund geforderten Frist saniert werden. Am bisherigen System der Wuhrkorporationen wird festgehalten. Weiter wurden in der Praxis entstandene Unklarheiten bereinigt und alte Bestimmungen, welche heute nicht mehr relevant sind, aus dem Wasserrechtsgesetz gestrichen oder neu formuliert.

Inkraftsetzung
Im November 2018 nahm der Kantonsrat das teilrevidierte Wasserrechtsgesetz an. Das fakultative Referendum wurde nicht ergriffen, so dass der Regierungsrat beschlossen hat, das WRG am 1. März 2019 in Kraft zu setzten.

Staatskanzlei
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