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Instandsetzung Tunnel Waldheim und Stigern

Baustart Baumeiserarbeiten und Ersatz Betriebs- und Sicherheitsausrüstung

(BD/i) Zwischen 1979 und 1980 sind die beiden Tunnel Waldheim und Stigern erstellt worden. Jetzt, gut 40 Jahre später, ist die Zeit gekommen, die beiden Bauwerke einer gründlichen Instandstellung zu unterziehen.

Umfassende Unterhaltsarbeiten stehen bevor

Die beiden Tunnel auf der Hauptstrasse Nr. 392 / Wägitalstrasse, sowie die angrenzenden Stützmauern zwischen Siebnen und Vorderthal weisen Schäden auf, die überwiegend auf alterungs- und witterungsbedingte Einflüsse an den 40-jährigen Objekten zurückzuführen sind. Weiter wurden Instabilitäten im Baugrund festgestellt, welche eine Rückverankerung der beiden bergseitigen Stützmauern Waldheim Süd und Stigern Süd mit permanenten Bodenanker erforderlich machen. Um die im allgemeinen noch intakte Bausubstanz der Tragkonstruktion auch längerfristig erhalten zu können, sind umfangreiche Unterhaltsarbeiten durchzuführen. Zugleich werden die Betriebs- und Sicherheitsausrüstungen (BSA) ersetzt und dem heutigen Stand der Technik angepasst.

Bauzeit und Verkehrsbehinderungen

Die Vorbereitungsarbeiten laufen am 4. März 2019 an. Der eigentliche Baubeginn ist auf den 25. März 2019 festgelegt worden. Die Gesamtbauzeit beträgt voraussichtlich neun Monate. Der Deckbelag wird im Jahr 2020 eingebaut.

Um die geplante Gesamtbauzeit einhalten zu können, werden die Instandsetzungsarbeiten an den beiden Tunnel gleichzeitig ausgeführt. Die Verkehrsführung entlang der Baustelle wird über die ganze Bauzeit einspurig geführt und mit zwei miteinander verbundenen Lichtsignalanlagen geregelt. Um die Wartezeiten möglichst kurz halten zu können, werden die Anlagen individuell auf die verschiedenen Hauptverkehrsströme eingestellt.

Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder

Bedingt durch die sehr engen Platzverhältnisse in den Tunnel, mit einer Fahrbahnbreite von nur 3.00 m, gilt im Baustellenbereich ein Fahrverbot für Fahrräder und Motorfahrräder. Der Langsam-Verkehr wird in beiden Richtungen über die offizielle Schweiz Mobil Fahrradroute Nr. 76 Staldenstrasse – Vorderbergstrasse – Flüehstrasse umgeleitet. Das Fahrverbot gilt ab 11. März 2019. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert.

Baudepartement


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