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Rechtmässige, zweckmässige und leistungsfähige Tätigkeit der Verwaltung sicherstellen

Zum Leitartikel im March Anzeiger vom 18. März 2019

(UD/i) Im Februar 2018 hat der Leiter des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei seine Stelle verlassen. Seither ist das Amt unter interimistischer Führung. Wie üblich, überprüft die Regierung bei solchen Gelegenheiten die Departements- und Amtsstrukturen. Der Regierungsrat stellt dabei die rechtmässige, zweckmässige und leistungsfähige Tätigkeit der Verwaltung sicher. Dazu übt er die regelmässige und systematische Aufsicht über sie aus.

Keine Sparübung

Der Regierungsrat hat das Umweltdepartement beauftragt, ein Konzept und einen Antrag auszuarbeiten, wie die Organisation des Umweltdepartements optimiert werden kann. Die Reorganisation soll sich primär auf das Umweltdepartement beschränken, wobei punktuell auch interdepartementale Änderungen in Erwägung gezogen werden können. Im Rahmen dieser Reorganisation soll die Aufhebung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei vertieft geprüft werden. Es handelt sich um einen laufenden Prozess. Der Regierungsrat entscheidet abschliessend.

UMWELTDEPARTEMENT

 


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