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Geschäftsordnung des Kantonsrates

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(KR/i) Die Ratsleitung des Kantonsrates hat Bericht und Vorlage über die Totalrevision der Geschäftsordnung zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Hauptziele der Revision sind die Anpassung an die Kantonsverfassung, die Regelung der Einsetzung einer parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) und die Klärung des Kommissionsgeheimnisses. Insgesamt liegt eine neue Geschäftsordnung vor, die sich am Bewährten orientiert. Sie wurde an die heutigen Verhältnisse angepasst und modernisiert.

Die geltende Geschäftsordnung des Kantonsrates aus dem Jahr 1977 hat sich bis heute in grossen Teilen bewährt. Im Rahmen der Totalrevision wurden deshalb insbesondere sprachliche Anpassungen vorgenommen. Auf eine Teilung der Geschäftsordnung in ein Gesetz und eine Verordnung wird weiterhin verzichtet.

Klare Regelung für das Einsetzen und die Arbeit einer PUK
Als Lehre aus dem sogenannten Justizstreit werden der Einsatz und der Aufgabenbereich einer PUK klar geregelt. Neu werden die Aufgabenbeschreibungen der ständigen Kommissionen aus dem Anhang in die Geschäftsordnung integriert. Die Regeln des Ratsbetriebs werden klarer formuliert, so dass sich die Debatten nicht in auslegungsbedürftigen Formalien verstricken. Vielmehr sollen die politischen Argumente und die politische Lösungsfindung im Zentrum der Debatten stehen.

Varianten bezüglich des Kommissionsgeheimnisses
Die vorgeschlagene Aufhebung des Kommissionsgeheimnisses war sowohl in der Vernehmlassung wie auch in der Ratsleitung politisch umstritten. Deshalb hat sich die Ratsleitung entschieden, dem Kantonsrat zwei ausformulierte Varianten zu unterbreiten. Dadurch soll die Mehrheit im Kantonsrat über diese politische Frage entscheiden. Variante 1 beinhaltet das Kommissionsgeheimnis, wie es bisher in etwa praktiziert wurde, wobei zur Vollzugssicherheit einige Präzisierungen vorgenommen wurden. Variante 2 beinhaltet weitgehend die in die Vernehmlassung gegebene Version mit öffentlichen Protokollen und Sitzungsunterlagen, also die Aufhebung des Kommissionsgeheimnisses.

Faire Abstimmungserläuterungen
Aus aktuellem Anlass unterbreitet die Ratsleitung einen Vorschlag, wie die Abstimmungserläuterungen zu Kantonsratsvorlagen zukünftig ausgestaltet werden sollen. Neu sollen die wichtigsten Argumente für und gegen die jeweilige Vorlage zwingend aufgeführt werden. Zudem werden den Komitees neu vier Seiten, statt wie bisher eine Seite, in den Abstimmungserläuterungen zur Verfügung gestellt.

Neue Ausgabenbremse
Die bisherige Ausgabenbremse war bis zum 31. Dezember 2017 befristet und führte in der Praxis regelmässig zu Vollzugsproblemen. Der Kantonsrat hat die Ratsleitung beauftragt, wieder eine Ausgabenbremse in die Geschäftsordnung aufzunehmen. Die von der Ratsleitung vorgeschlagene Version wurde in der Vernehmlassung verworfen. Hingegen vermochte der Lösungsvorschlag des Regierungsrates die Ratsleitung zu überzeugen. Dieser schlug vor, dass alle Ausgabenbewilligungen des Kantonsrates mit mindestens 60 Stimmen angenommen werden müssen. Diese Form der Ausgabenbremse fand in der Ratsleitung Zuspruch, weil sie keinen Interpretationsspielraum offen lässt. Sie ist einfach handhabbar und fair. Sie bezieht sich auf sämtliche Kantonsratsbeschlüsse, die eine Ausgabenbewilligung zum Inhalt haben. Was eine Ausgabenbewilligung ist, wird klar in § 28 Abs. 1 des Finanzhaushaltsgesetzes geregelt. Dank der Bezugnahme auf die eigentlichen Ausgaben wird die Ausgabenbremse auch ihrem Namen gerecht. Mit der neuen Form der Ausgabenbremse können nach Auffassung der Ratsleitung zahlreiche praktische Probleme gelöst werden, ohne dass ihre disziplinierende Wirkung beeinträchtigt wird.

Abstimmung mit elektronischer Abstimmungsanlage
Die Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrates wurde auch dazu genutzt, einige Abläufe zu straffen und die Abstimmung mittels einer elektronischen Abstimmungsanlage zu ermöglichen. Damit wird die Effizienz des Ratsbetriebes erhöht.

Kantonsrat
Ratsleitung des Kantonsrates

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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