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Änderung des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben

Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen beantragt dem Kantonsrat die Vorlage anzu-nehmen

(KR/i) Die Kommission für Bauten, Strassen und Anlagen unter der Leitung ihres Präsidenten, Kantonsrat Christian Bähler, beantragt dem Kantonsrat, auf die Änderung einzutreten und zuzustimmen.

Die Strassenrechnung ist eine Spezialfinanzierung, die zweckgebunden für den Bau und den Unterhalt der Kantonsstrassen verwendet wird. Sie wird überwiegend durch die Motorfahrzeugsteuer gespeist. Der Saldo der Strassenrechnung ist in den vergangenen zehn Jahren stetig angestiegen. Mit verschiedenen Massnahmen will der Regierungsrat das Strassenbauguthaben auf eine angemessene Höhe reduzieren.

Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25%

Die vorgesehene Senkung der Motorfahrzeugsteuer um 25% ist die zentrale Massnahme zur kontrollierten Verringerung des Strassenbauguthabens und wird von der Kommission gutgeheissen. Die dafür notwenigen Gesetzesanpassungen sollen wie von der Regierung vorgeschlagen umgesetzt werden.

Motorfahrzeugsteuer knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt

Die Senkung der Motorfahrzeugsteuer hat zusammen mit den übrigen Massnahmen zur Folge, dass das Strassenbauguthaben kontrolliert abgebaut werden kann. Nach der beantragten Senkung würden die Motorfahrzeugsteuern im Kanton Schwyz knapp unter dem schweizerischen Durchschnitt liegen.

Die vorberatende Kommission hat die Vorlage zur Annahme an den Kantonsrat überwiesen.

Kantonsrat

Die vorberatende Kommission


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