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Kantonaler Nutzungsplan Nuoler Ried

Öffentliche Auflage

(UD/i) Der neue kantonale Nutzungsplan Nuoler Ried wurde während knapp drei Jahren in einem kooperativen Planungsprozess unter Einbezug der Betroffenen erarbeitet. Zentrale Themen sind die Flugplatzerweiterung, die "Buobenbadi", der Vogelschutz und der Flachmoorschutz. Der kantonale Nutzungsplan wird vom 29. März bis zum 28. April 2019 öffentlich aufgelegt.

Am 5. Juli 2016 startete das Umweltdepartement die Revision des kantonalen Nutzungsplans Nuoler Ried (Schutzverordnung und Schutzplan) in einem kooperativen Planungsprozess. Die verschiedenen Interessen (Naturschutz, Erholung, Landwirtschaft, Flugplatznutzung) standen sich während der Planung teilweise diametral entgegen. Unter engem Einbezug der einzelnen Interessensgruppen erarbeitete das Umweltdepartement mögliche Lösungen und Kompromisse.

"Buobenbadi" soll beibehalten werden

Ein Beispiel für die gegensätzlichen Interessen ist die "Buobenbadi". Naturschutzkreise fordern die Aufhebung - die lokale Bevölkerung setzt sich für die Beibehaltung der "Buobenbadi" ein. Dazu reichte der Einwohnerverein "Mir Nuoler" eine Petition mit über 2500 Unterschriften ein. Das Umweltdepartement beabsichtigt, die "Buobenbadi" beizubehalten. Die Badestellen sollen jedoch auf den westlichsten Seeeinstieg beschränkt werden. Mit Heckenpflanzungen und allenfalls Sichtschutzwänden sollen störende Auswirkungen auf die im angrenzenden Flachmoor lebenden Tiere vermieden werden. Die Nutzung der "Buobenbadi" soll weiterhin ohne feste Infrastrukturen (wie Toiletten, feste Feuerstellen, Spielplatzanlagen usw.) für die Erholungsnutzung erfolgen.

Erweiterung Flugplatz und Wegverlegung

Der Flugplatz Wangen-Lachen ist seit dem 3. Februar 2016 im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) des Bundes enthalten. Gemäss SIL müssen die heutigen Helikopter-Standplätze aus dem Sicherheitsstreifen der Flugpiste hinaus verschoben werden. Damit verbunden sind der Umbau des Hangars und eine Verlegung des Parkplatzes, was eine Vergrösserung des Flugplatzes mit sich bringt. Im Auflageentwurf des kantonalen Nutzungsplans Nuoler Ried ist die entsprechende Vergrösserung der Flugplatzzone enthalten.

Im Sinne einer Kompensation der damit verbundenen Eingriffe ist die Schaffung einer neuen, überlagernden Zone für ökologische Aufwertungen vorgesehen. Darin sollen ökologische Aufwertungsmassnahmen für den vom Aussterben bedrohten Kiebitz umgesetzt werden. Zur Reduktion der Störungen auf das ufernahe Flachmoor soll der Bewirtschaftungs- und Wanderweg zur "Ryffenbucht" in Richtung Süden verlegt werden. Bei der "Ryffenbucht" selber ist ein Informationspunkt und der Bau einer Beobachtungsstelle (ein sogenannter Hide) zur Naturbeobachtung vorgesehen.

Weitere Anpassungen

Der Hafenbereich "Franzrüti" sowie eine potentielle Erweiterungsfläche für den Hafen werden aus dem kantonalen Nutzungsplan entlassen, verbunden mit der Aufgabe an die Gemeinde Wangen, diesen Bereich als Hafenzone in die kommunale Nutzungsplanung zu integrieren. Im Osten des Nuoler Rieds werden bereits bebaute Bereiche von der bisherigen Landschaftsschutzzone in eine Landwirtschaftszone umgezont. Weiter werden entlang des Flachmoors Nährstoffpufferzonen ausgeschieden, welche das Flachmoor vor übermässigem Nährstoffeintrag schützen sollen. Zudem werden die Gewässerräume gemäss Gewässerschutzgesetzgebung entlang des Obersees und entlang der vorhandenen Fliessgewässer ausgeschieden.

Öffentliche Auflage

Der kantonale Nutzungsplan Nuoler Ried (Entwürfe von Schutzverordnung, Nutzungsplankarte und Erläuterungsbericht) wird während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Die Unterlagen können auf der Kanzlei der Gemeinde Wangen sowie beim Sekretariat des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei in Schwyz (Regierungsgebäude, Bahnhofstrasse 9) während der üblichen Schalteröffnungszeiten eingesehen werden. Sie sind zudem auf der Homepage des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei (www.sz.ch/anjf; Rubrik Aktuelles) aufgeschaltet. Die Planauflage dauert vom 29. März bis zum 28. April 2019.

Wer vom Nutzungsplan in seinen Interessen berührt ist, kann gegen die Bestimmungen des Nutzungsplans beim Umweltdepartement schriftlich Einsprache erheben. Die Einsprache muss einen Antrag und eine Begründung enthalten.

Umweltdepartement


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