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Regierungsrat weist Beschwerden gegen Nutzungsplan Halten ab

Nutzungsplan als Grundlage für anschliessendes Bauprojekt

(BD/i) Der Regierungsrat hat verschiedene Beschwerden gegen den kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten» abgewiesen. Damit wurde ein weiteres Zwischenziel erreicht, um den bestehenden Autobahnanschluss Schindellegi (Halten) von einem Halb- zu einem Vollanschluss mit leistungsfähigem Zubringer ausbauen zu können.

Das Bundesamt für Strassen ASTRA ist bereit, den Halbanschluss Schindellegi (Halten) zu einem Vollanschluss auszubauen. Voraussetzung dafür ist, dass der Kanton gleichzeitig einen leistungsfähigen Zubringer erstellt. Ziel des neuen Anschlusswerks an die Autobahn ist es, Pfäffikon und Freienbach vom Verkehr zu entlasten und die bestehenden Kapazitätsengpässe zu beseitigen.

Breit angelegtes Mitwirkungsverfahren
Die mit dem kantonalen Nutzungsplan «Zubringer Halten» öffentlich aufgelegte Variante ist das Ergebnis eines breit angelegten öffentlichen Mitwirkungsverfahrens. Der Schwyzer Regierungsrat und der Gemeinderat Freienbach haben sich nach einem sorgfältigen Vergleich verschiedener Varianten für die oberirdische Ausführung des Zubringers an den geplanten Vollanschluss Halten entschieden. Auf der Basis dieses Entscheides hat das kantonale Baudepartement den Nutzungsplan «Zubringer Halten» erarbeitet und im Jahr 2017 öffentlich aufgelegt.

Alle Beschwerdepunkte abgewiesen
Gegen den kantonalen Nutzungsplan sind verschiedene Beschwerden beim Regierungsrat eingereicht worden. Angefochten wurden unter anderem Zuständigkeitsfragen, Abgrenzungen zum anschliessenden Projektgenehmigungsverfahren, eine unzureichende Umweltverträglichkeitsprüfung und die mangelnde Mitwirkung der Öffentlichkeit. Der Regierungsrat hat in seinem Beschwerdeentscheid sämtliche Punkte – mit Ausnahme einer anderen Aufteilung der Verfahrenskosten – abgewiesen. Der Regierungsrat weist in seinem Entscheid insbesondere darauf hin, dass mit dem Nutzungsplan der notwendige Strassenraum für das geplante Projekt gesichert wird. Bauliche Details werden erst im anschliessenden Projektgenehmigungsverfahren festgelegt. Der Entscheid ist noch nicht rechtskräftig, da die Beschwerdefrist noch läuft.

Baudepartement


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