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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Geldspiele (EGzBGS) zur Vernehmlassung vorzulegen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 15. Juli 2019.

Am 1. Januar 2019 trat das Bundesgesetz über Geldspiele in Kraft. Der Kanton Schwyz hat nun zwei Jahre Zeit, seine Gesetzgebung an das übergeordnete Recht anzupassen.

Ein neuer für zwei alte Erlasse
Der nun vorliegende Entwurf führt das kantonale Gesetz über die Lotterien und Wetten und das Gesetz über die gewerbsmässige Verwendung von Spiel- und Unterhaltungsautomaten in einer Vorlage zusammen. Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes würden die beiden bisherigen Erlasse aufgehoben.

Nachvollzug der bundesrechtlichen Vorgaben
Mit der Vorlage werden die bundesrechtlichen Vorgaben bezüglich Verwendung der Reingewinne und Schutz vor den Gefahren von Geldspielen umgesetzt. Die auf Bundesebene neu eingeführte Trennung von Gross- und Kleinspielen wird auch auf kantonaler Ebene verankert und die neuen bundesrechtlichen Regelungen für Kleinspiele werden nachvollzogen.

Zulässigkeit aller Gross- und Kleinspiele
Der Regierungsrat schlägt vor, weiterhin sämtliche Gross- und Kleinspiele zuzulassen und von der Möglichkeit zur Einführung kleiner Pokerturniere im Kanton Schwyz Gebrauch zu machen. Insbesondere Kleinspiele verfügen im Kanton Schwyz über eine lange Tradition. Schwyzer Vereine und Veranstalter regionaler Anlässe nutzen solche bewilligten Spiele oftmals zur Finanzierung ihrer Aktivitäten. Von kleinen, nicht-kommerziellen Pokerturnieren geht aufgrund der strengen Auflagen des Geldspielgesetzes lediglich eine geringe Missbrauchsgefahr aus. Deshalb sollen sie im Kanton Schwyz im Rahmen eines strengen Vollzugs erlaubt werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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