Navigieren im Kanton Schwyz

Innerkantonaler Finanzausgleich auf Vorjahresniveau

Unverändert hohe Beiträge der Gebergemeinden

(FD/i) Im Jahr 2020 werden die finanzschwächeren Gemeinden und Bezirke mit insgesamt 77 Mio. Franken unterstützt. 52 Mio. Franken zahlen die finanzstarken Gemeinden und Bezirke, 25 Mio. Franken richtet der Kanton in Form des Normaufwandausgleichs aus. Zusätzliche rund 11 Mio. Franken erhalten die Gemeinden und Bezirke aus der Grundstückgewinnsteuer. Insgesamt bleiben die Ausgleichszahlungen gegenüber dem laufenden Jahr auf hohem Niveau unverändert.

Der Regierungsrat hat den Innerkantonalen Finanzausgleich für das Jahr 2020 festgelegt. Dieser beinhaltet einerseits den Steuerkraftausgleich zwischen den Gemeinden und Bezirken sowie andererseits den Normaufwandausgleich des Kantons an die strukturschwachen Gemeinden.

Stabiler Steuerkraftausgleich für 23 Gemeinden
Im Rahmen des Steuerkraftausgleichs unterstützen die vier finanzstarken Gemeinden Altendorf, Freienbach, Wollerau und Feusisberg 23 finanzschwache Gemeinden mit insgesamt 43 Mio. Franken. Gegenüber 2019 bleibt die Ausgleichssumme damit unverändert. Der Bezirk Höfe richtet an zwei finanzschwächere Bezirke rund 9 Mio. Franken aus. Ergänzt wird die Ausgleichssumme im Steuerkraftausgleich durch den Anteil der Bezirke und Gemeinden am Ertrag der Grundstückgewinnsteuer in der Höhe von 11 Mio. Franken sowie einer einmaligen Schlusszahlung aus Grundstückgewinnsteuern von 4 Mio. Franken an alle Bezirke und Gemeinden, welche nach bisherigem Recht aufgrund der Einwohnerzahl verteilt werden.

Stabiler Normaufwandausgleich für 21 Gemeinden
Im Rahmen des Normaufwandausgleichs leistet der Kanton an diejenigen Gemeinden Zuwendungen, welche überdurchschnittlichen Aufwand in verschiedenen Aufgabengebieten ausweisen. Wie im Vorjahr leistet der Kanton hierfür eine Abgeltung von rund 25 Mio. Franken an die strukturschwächeren Gemeinden. Insgesamt 21 Gemeinden erhalten eine Zusicherung für einen Normaufwandausgleich. In neun Gemeinden ist der angerechnete Normertrag höher als der Normaufwand, weshalb kein Anspruch auf Normaufwandausgleich entsteht.

Kantonsbeitrag STAF
Das Schweizer Stimmvolk hat am 19. Mai 2019 das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHVFinanzierung (STAF) angenommen. Der Kantonsrat hat umgehend eine Revision des kantonalen Steuergesetzes zur Umsetzung verabschiedet. Diese Gesetzesrevision hat für die meisten Gemeinwesen Steuermindereinnahmen zur Folge, welche jedoch ab der Steuerperiode 2020 bis ins Jahr 2031 durch den Kanton ausgeglichen werden. Dieser Beitrag beträgt für das Jahr 2020 rund 10.5 Mio. Franken.

Wirksamer Finanzausgleich
Mit den vom Regierungsrat festgelegten Zusicherungen für das Jahr 2020 wird der Innerkantonale Finanzausgleich weiterhin auf einem stabilen Niveau ausgerichtet, von dem die Empfängergemeinden und Empfängerbezirke massgeblich profitieren. Die soliden Ausgleichszahlungen stärken die Autonomie der Empfängergemeinden und ermöglichen innerkantonal den Abbau der Steuerbelastungsunterschiede sowie die Realisierung einer bedarfsgerechten Versorgung und wirksamen Aufgabenerfüllung.

Finanzdepartement

Dokumentation: Die detaillierten Zahlen des Finanzausgleichs 2020


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken