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Regierungsrat gibt Vorschläge zur Flexibilisierung der Einschulung in die Vernehmlassung

Vorschläge zur Änderung des Volksschulgesetzes

(Stk/i) In Erfüllung der im November 2018 erheblich erklärten Motion M 6/18, «Erhöhung des Einschulungsalters für den Kindergarten und die Primarschule», schlägt der Regierungsrat zwei Varianten einer Änderung des Volksschulgesetzes vor. Bei beiden Varianten wird anstelle eines starren Stichtags eine Bandbreite vorgeschlagen. Auch soll es künftig möglich sein, dass die Eltern ihr Kind mittels einfacher schriftlicher Mitteilung von der Schulpflicht zurückstellen können.

Am 30. Mai 2018 haben Kantonsrat Martin Brun und 39 Mitunterzeichnende die Motion M 6/18, «Erhöhung des Einschulungsalters für den Kindergarten und die Primarschule», eingereicht. Darin ersuchten sie den Regierungsrat, das Einschulungsalter zu erhöhen und den gesetzlichen Stichtag früher anzusetzen. In der Sitzung vom 14. November 2018 erklärte der Kantonsrat die Motion mit 77 zu 18 Stimmen als erheblich und beauftragte den Regierungsrat, eine entsprechende Anpassung im Volksschulgesetz vom 19. Oktober 2005 (VSG, SRSZ 611.210) auszuarbeiten.

Zwei Varianten in Vernehmlassung
Nach erfolgter Aussprache im Erziehungsrat unterbreitet der Regierungsrat den politischen Parteien, den Schulträgern sowie diversen Verbänden zwei Varianten zur Flexibilisierung der Einschulung.

  • Bei der Variante 1 wird am bisherigen Stichtag 31. Juli festgehalten, jedoch wird für die Erziehungsberechtigten eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, diesen Erfassungszeitpunkt um zwei Monate voraus oder zurück auszuweiten.
  • Bei der Variante 2 wird der Stichtag um zwei Monate auf den 31. Mai vorverlegt. Auch hier wird jedoch die Möglichkeit geschaffen, dass die Erziehungsberechtigten unbürokratisch den Erfassungszeitpunkt um zwei Monate voraus oder zurück ausweiten können.

Wie bereits bisher behält der Schulrat die Möglichkeit einer Rückstellung bei Schulschwierigkeiten. Auch soll es weiterhin möglich sein, in besonderen Fällen einen früheren oder späteren Schuleintritt zu beschliessen.

Vernehmlassung bis Ende Oktober 2019
Die Vernehmlassungspartner sind eingeladen, bis Ende Oktober 2019 zurückzumelden, welcher Variante sie den Vorzug geben. Basierend auf den Rückmeldungen wird der Regierungsrat dem Parlament bis voraussichtlich Ende Jahr Bericht und Antrag unterbreiten. Die Anpassung des Volksschulgesetzes bezüglich Einschulung könnte danach frühestens auf das Schuljahr 2021/22 in Kraft treten.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Vernehmlassungsbericht und Vernehmlassungsvorlage


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