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Neuorganisation der Zivilstandsaufsicht

(Stk/i) Der Kanton Zürich ist ab 1. Januar 2020 für die Zivilstandsaufsicht des Kantons Schwyz verantwortlich.

Die Regierungsräte der Kantone Zürich und Schwyz haben eine Verwaltungsvereinbarung über die Aufsicht über die schwyzerischen Zivilstandsämter genehmigt. Ab dem 1. Januar 2020 übernimmt das Gemeindeamt des Kantons Zürich die fachliche Aufsicht über die Zivilstandsämter des Kantons Schwyz und beurteilt unter anderem die Eintragung von ausländischen Ereignissen von Schwyzer Bürgerinnen und Bürger in die Zivilstandsregister.

Die Anforderungen an die Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen sind in den letzten Jahren stetig gestiegen, zumal im Kanton Schwyz Zivilstandsereignisse mit einem Auslandsbezug zugenommen haben und sich auch die geänderten gesellschaftlichen Realitäten bei zivilrechtlichen Vorgängen bei der Registerführung niederschlagen. Durch die Übertragung der Aufgaben der kantonalen Aufsichtsbehörde an die Aufsichtsbehörde des Kantons Zürich können die fachlichen wie auch die betrieblichen Ansprüche an eine zeitgemässe Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen betriebswirtschaftlich effizient erfüllt werden. Das Gemeindeamt des Kantons Zürich kann den Kanton Schwyz mit seiner Erfahrung professionell unterstützen. Da das Zivilstandswesen durch Bundesrecht geregelt ist, sind die Abläufe der Aufsicht des Kantons Schwyz mit dem Kanton Zürich nahezu identisch und diese kann ohne Weiteres zusammengelegt werden.

Für die zu erbringenden Leistungen wird der Kanton Zürich vom Kanton Schwyz jährlich mit pauschal Fr. 130'000.-- entschädigt. Neben dieser Jahrespauschale trägt der Kanton Schwyz die einmaligen Initialisierungskosten für die Zusammenlegung der Aufsichtsbehörden.

Staatskanzlei


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