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Leistungsauftrag 2020-2023 der Hochschule Luzern wird zur Kenntnisnahme unterbreitet

Infrastruktur-Ausbauten führen zu Kostenanstieg

(Stk/i) Die Trägerkantone erteilen der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz) jeweils einen mehrjährigen Leistungsauftrag. Nachdem die Regierungen aller Zentralschweizer Kantone dem Leistungsauftrag für die Jahre 2020-2023 zugestimmt haben, wird dieser nun den Zentralschweizer Parlamenten, welche die Oberaufsicht über die Fachhochschule haben, zur Kenntnisnahme unterbreitet.

Der mehrjährige Leistungsauftrag regelt die von der Fachhochschule Zentralschweiz (FHZ) zu erbringenden Leistungen und deren Finanzierung. Die FHZ führt praxisorientierte Fachhochschulstudiengänge (Bachelor und Master) in den Bereichen Technik & Architektur, Wirtschaft, Informatik, Soziale Arbeit, Design & Kunst sowie Musik.

In der Leistungsauftragsperiode 2020-2023 werden Schwerpunkte in den beiden interdisziplinären Themenclustern «Raum und Gesellschaft» und «Digitale Transformation der Arbeitswelt» gesetzt. Darüber hinaus werden insbesondere im Infrastruktur-Bereich verschiedene Massnahmen umgesetzt, wie etwa die Bündelung des Informatik- und Finanzbereichs im Campus Zug-Rotkreuz, die Konzentration des Bereichs Design & Kunst am Standort Viscosistadt in Emmenbrücke (beide ab Herbst 2019) oder der Zusammenzug aller bisherigen Musik-Standorte am Südpol Luzern ab Herbst 2020.

Aufgrund dieser Ausbauschritte ist davon auszugehen, dass die Studierendenzahlen von gegenwärtig 5700 bis zum Jahr 2023 auf rund 6200 ansteigen werden. Damit verbunden ist auch ein Anstieg der durch die Konkordatskantone zu leistenden finanziellen Mittel von aktuell rund 77 Mio. auf neu knapp 88 Mio. Franken. Für den Kanton Schwyz bedeutet dies einen Anstieg von gegenwärtig 5.9 auf erwartete 6.8 Mio. Franken bis zum Jahr 2023. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat die Kenntnisnahme. Nachdem die vorberatende Bildungs- und Kulturkommission des Kantonsrats bereits ihre Zustimmung angezeigt hat, soll das Geschäft in der September-Session durch den Schwyzer Kantonsrat beraten werden.

Staatskanzlei

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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