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Regierungsrat will keine progymnasialen Leistungsklassen auf der Sekundarstufe I

Via Motion geforderte Anpassung des Volksschulgesetzes wird zur Ablehnung empfohlen

(Stk/i) Der Regierungsrat schliesst sich der Beurteilung des Erziehungsrates an: nach seinem Dafürhalten stellt die im Bezirk Höfe erprobte SekPro ein bilinguales, progymnasiales Angebot dar, für welches bei den übrigen Schulträgern der Sekundarstufe I kein Bedarf besteht. Um die Chancengerechtigkeit über den gesamten Kanton hinweg sicherstellen zu können, empfiehlt er dem Kantonsrat die via Motion M 1/15 geforderte Gesetzesänderung zur Ablehnung. 

Von Seiten des Bezirks Höfe wird für das Modell der SekPro und somit für eine frühzeitige Selektion der leistungsstärksten Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I in eine teilweise auf Englisch geführte Klasse wiederholt medial Druck gemacht. Dieses Modell wird als entscheidend dargestellt, um gegenüber der Konkurrenz der Privatschulen bestehen zu können.

Anders beurteilen der für die pädagogische Steuerung und Aufsicht der Volksschule zuständige Erziehungsrat und auch der Regierungsrat die Situation. Die Volksschule steht nicht in erster Linie in Konkurrenz zu den privaten Volksschulen. Vielmehr ergänzen die Privatschulen das Angebot der öffentlichen Volksschulen. Das Führen von bilingualen Klassen auf der Sekundarstufe I ist auch ohne gesetzliche Anpassungen möglich; dazu braucht es keine spezielle Leistungsklassen, welche den Selektionsdruck auf die Primarschülerinnen und -schüler beim Übertritt in die Sekundarschulen unnötig verstärken würden.

Kein systemfremder Sonderzug bloss für einen Bezirk
Aus Sicht von Erziehungsrat und Regierungsrat stellt die SekPro eine unnötige weitere Selektion dar, welche dem integrativen Modell der Volksschule entgegenläuft. Handelt es sich doch bei der SekPro um ein eigentlich progymnasiales Angebot, welches im Kanton Schwyz nicht nur systemfremd ist (der Zugang zu den Mittelschulen erfolgt über die reguläre Sekundarstufe I), sondern welches erst vor rund 13 Jahren nach erfolgter und missglückter Erprobung eingestellt wurde. So haben sich denn im Rahmen einer zwischen dem Kanton und den Bezirken geführten Aussprache mit Ausnahme der Höfe alle anderen Bezirke dahingehend geäussert, dass sie derzeit keinen Bedarf für das vom Bezirk Höfe propagierte Modell sehen. Insgesamt überwiegen aus Sicht des Regierungsrates die Nachteile für den gesamten Kanton die Vorteile, welche der Bezirk Höfe mit diesem Angebot für sich sieht. Durch die grössere Selektivität mittels einer Leistungsklasse auf der Sekundarstufe I wird die Chancengleichheit eindeutig geschwächt.

Geforderte Gesetzesänderung wird zur Ablehnung empfohlen
Der Regierungsrat stützt die Beurteilung des Erziehungsrats, wonach mit der dreigliedrigen (Sekundar-, Real- und Werkschule) bzw. der kooperativen Sekundarstufe I (mit den drei Niveaus A, B und C) genügend Möglichkeiten zur Differenzierung und auch Förderung leistungsstarker Schülerinnen und Schüler bestehen. Entsprechend lehnt er die Überführung des Schulversuchs SekPro in den Normalbetrieb ab und empfiehlt dem Kantonsrat die mittels Motion M 1/15 geforderte Anpassung des Volksschulgesetzes zur Ablehnung. 

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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