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Kanton Schwyz: Stabile Finanzlage ermöglicht weitere Steuerfusssenkung

Aufgaben- und Finanzplan 2020-2023

(FD/i) Der Aufgaben- und Finanzplan 2020–2023 zeigt weiterhin eine stabile Finanzentwicklung. Die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts, das verfügbare Eigenkapital sowie die Aufwand- und Ertragsentwicklung ermöglichen eine weitere Steuerfusssenkung für die natürlichen Personen von aktuell 160% auf 150%. Der Voranschlag 2020 weist unter Berücksichtigung der Steuerfusssenkung einen Aufwandüberschuss von 3.3 Mio. Franken aus. Die Finanzplanjahre 2021–2023 verlaufen ebenfalls ausgeglichen. Ab Ende 2019 dürfte das Eigenkapital wieder mehr als 300 Mio. Franken betragen und auch in der im Rahmen des Projektes „Finanzen 2020“ erstellten Langfristperspektive 2035 resultiert ein nachhaltig ausgeglichener Staatshaushalt.

Weitere Steuerfusssenkung für 2020 möglich
Die Finanzlage des Kantons Schwyz bleibt solide. Die mittelfristige Aufwand- und Ertragsentwicklung verläuft stabil, das gesetzliche Haushaltsgleichgewicht kann eingehalten werden und die Eigenkapitalhöhe verbleibt positiv. Dies bietet Handlungsspielraum für eine weitere massvolle Reduktion des Steuerfusses. Da Steuern nicht auf Vorrat zu erheben sind, von einer Steuerfusssenkung alle Steuerpflichtigen profitieren und eine Senkung des Steuerfusses der Stärkung der Standortattraktivität dient, beantragt der Regierungsrat, den Steuerfuss für die natürlichen Personen für das Jahr 2020 von 160% auf 150% zu senken.

Für die juristischen Personen beantragt der Regierungsrat die Beibehaltung des Steuerfusses von 160%. Mit der Einführung der Steuerreform und AHV-Finanzierung (STAF) per 1. Januar 2020 profitieren die ordentlich besteuerten juristischen Personen im ganzen Kanton bereits von einer deutlichen Steuersatzsenkung von 2.25% auf 1.95%. Eine derzeitige Senkung des Steuerfusses der juristischen Personen könnte negative Effekte für den Kanton Schwyz mit sich bringen, da die NFA-Marge (Anteil kantonaler Steuerertrag an den durch den Ertrag ausgelösten Zahlungen in den NFA) mindestens bis zur schrittweisen Einführung der STAF-Massnahmen im NFA ab dem Jahr 2024 noch negativ sein wird. Zudem kann mit der Beibehaltung des Steuerfusses von 160% für die juristischen Personen die als Richtgrösse vorgegebene Mindestbesteuerung (international noch akzeptiertes Besteuerungsniveau) von rund 12% an allen Standorten des Kantons erreicht werden.

Solide mittelfristige Aufwand- und Ertragsentwicklung
Der Voranschlag 2020 weist unter Berücksichtigung der Steuerfusssenkung einen Aufwandüberschuss von 3.3 Mio. Franken aus. In den Finanzplanjahren 2021 und 2022 resultieren Ertragsüberschüsse von rund 4.6 bzw. 6.3 Mio. Franken und im Finanzplanjahr 2023 ein Aufwandüberschuss von 11.2 Mio. Franken. Die Senkung des Steuerfusses für die natürlichen Personen vermindert die Ertragswirkung der allgemeinen mittelfristigen Steigerung des Steuersubstrates. Daneben wachsen einerseits die Ausgaben für gebundene, bundesrechtlich vorgegebene oder kurzfristig wenig oder nicht beeinflussbare Aufwände wie zum Beispiel für die Ergänzungsleistungen und die Prämienverbilligung, andererseits auch die Beiträge an die Spitäler und Behinderteneinrichtungen an. Die übrigen Aufwandpositionen sind stabil oder wachsen nur moderat. 

Eigenkapitalausstattung und Nettovermögen erlauben Investitionen
Das Eigenkapital von aktuell 291 Mio. Franken dürfte Ende 2023 rund 340 Mio. Franken betragen, was für einen kantonalen Finanzhaushalt im Umfang von jährlich rund 1.6 Mia. Franken als solid bezeichnet werden kann. Das Nettovermögen von derzeit 210 Mio. Franken sinkt aufgrund der erhöhten, geplanten Investitionstätigkeit in den Finanzplanjahren bis Ende 2023 auf rund 180 Mio. Franken. Die Investitionsrechnung sieht für 2020 Investitionen im Umfang von 43.5 Mio. Franken und für die Finanzplanjahre 2021 bis 2023 von 55.6 bis 89.9 Mio. Franken vor.

Perspektive 2035 zeigt ausgeglichenen Staatshaushalt
Aufgrund der verschiedenen finanz- und steuerpolitischen Anliegen und Herausforderungen will der Regierungsrat mit dem Projekt „Finanzen 2020“ auch langfristig eine nachhaltige Ausgestaltung des Kantonshaushalts unter Wahrung der Standortattraktivität sicherstellen. Aus den Arbeiten des Projektes zeichnet sich derzeit mittelfristig kein unmittelbar massgebender Finanzbedarf ab. Aus einer ersten Hochrechnung von 77 analysierten, bestehenden Aufgaben der Aufwand- und Ertragsseite in der Perspektive ins Jahr 2035 resultiert ein ausgeglichener Staatshaushalt, so dass die Aufgaben- und Finanzplanung 2020-2023 unabhängig vom Bericht „Finanzen 2020“ erfolgen kann und finanzieller Spielraum für eine steuerliche Entlastung der unteren und mittleren Einkommen und eine Optimierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs verbleibt. Die Erstellung des Berichts ist im ersten Quartal 2020 vorgesehen.

Finanzdepartement

Weitere Informationen: Aufgaben- und Finanzplan


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