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Freienbach: Baugesuch für temporäre Stationierung der Manifesta-Plattform zurückgezogen

 

Brunnen, 25. Juli 2016

Freienbach: Baugesuch für temporäre Stationierung der Manifesta-Plattform zurückgezogen

 

(BD/i) In der Ausgabe des Amtsblatts des Kantons Schwyz vom 22. Juli 2016 wurde unter der Gemeinde Freienbach ein Baugesuch für die temporäre Stationierung einer schwimmenden Anlage publiziert. Die vorgesetzten Amtsstellen hatten keine Kenntnis von diesem Projekt und der Kanton wird bei diesem Vorhaben nicht als Bauherrschaft auftreten. Das Baugesuch wurde deshalb bereits am Freitagmorgen beim Bauamt der Gemeinde Freienbach zurückgezogen.

Seit dem 11. Juni 2016 findet in der Stadt Zürich mit der Kunstausstellung Manifesta ein kulturelles Grossereignis statt. Als zentrale Präsentationsplattform der Ausstellung wurde auf dem Zürichsee in der Nähe des Bellevues der „Pavillon of Reflections“, ein Floss als schwimmende Insel erbaut. Der Aufbau dieser Plattform erfolgte im Kanton Schwyz, weshalb das Schiffsinspektorat seit längerer Zeit über Kontakte zur Projektleitung verfügt.

Weiterverwendung der Plattform sicherstellen

Ursprünglich war ein Rückbau der Plattform vorgesehen. Da das Schiffsinspektorat bereits über die entsprechenden Kontakte verfügte, hat der Leiter des Schiffsinspektorates als Vernetzer in der Ausserschwyz agiert. Dagegen ist nichts einzuwenden und der Vorsteher des Verkehrsamtes hatte davon Kenntnis. Im Verlaufe des Projekts wurden diese Grenzen zwischen dem Schiffsinspektorat als Amtsstelle und dem Leiter als Vernetzer immer mehr vermischt, sodass dieser schlussendlich als Initiator fungierte. Dies führte im Endergebnis dazu, dass das Schiffsinspektorat als Bauherrschaft im Baugesuch auftrat, ohne dass die Vorgesetzten Amtsstellen davon Kenntnis hatten.

Baugesuch zurückgezogen

Da der Kanton Schwyz bei diesem Projekt keine Funktion innehaben wird, tritt er auch nicht als Bauherr während der Baubewilligungsphase auf. Im Weiteren liegt es nicht im Kompetenzbereich des Schiffsinspektorates ein solches Baugesuch ohne Information der vorgesetzten Amtsstellen bei einer Gemeinde einzureichen. Der Vorsteher des Verkehrsamtes hat deshalb das Baugesuch bereits am letzten Freitagmorgen bei der Bauabteilung der Gemeinde Freienbach zurückgezogen. Es steht der angedachten privaten Trägerschaft frei, das Baugesuch unter neuer Bauherrschaft erneut bei der Gemeinde einzureichen.

Baudepartement


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