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Teilrevision Gastgewerbegesetz - Umsetzung der Initiative "Polizeistunde soll fallen!"

Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens

(Stk/i) Der Regierungsrat hat das Volkswirtschaftsdepartement beauftragt, den Entwurf zur Teilrevision des Gastgewerbegesetzes zur Vernehmlassung vorzulegen. Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis zum 21. Januar 2020.

Die Initiative „Polizeistunde soll fallen!“ ist eine Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung und verlangt eine Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz). Die Initiative bezweckt, dass die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 05.00 bis 24.00 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und Anlässen wegfallen sollen und es für den Zeitraum von 24.00 bis 05.00 Uhr keine zusätzliche Verlängerungsbewilligung des zuständigen Gemeinderates mehr bedarf. Damit einhergehend werden auch die damit zusammenhängenden Sanktionsbestimmungen gegen den Gast und den Betreiber obsolet.

Der Kantonsrat hat die Initiative an der ausserordentlichen Sitzung vom 22. Mai 2019 mit 97 zu 0 Stimmen als gültig erklärt und mit 95 zu 0 Stimmen angenommen.

Der Regierungsrat hat die Vorgaben der Initiative in der vorliegenden Teilrevision des Gastgewerbegesetzes umgesetzt und das Volkswirtschaftsdepartement ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis am 21. Januar 2020.

Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier.

Staatskanzlei
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