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Kantonaler Nutzungsplan Nuoler Ried

Einsprachen sind entschieden

(UD/i) Der kantonale Nutzungsplan Nuoler Ried lag vom 29. März bis zum 29. April 2019 öffentlich auf. Dagegen wurden 19 Einsprachen eingereicht. Nachdem mit sämtlichen Einsprechern Gespräche geführt wurden, hat das Umweltdepartement die Einsprachen nun entschieden.

Im Rahmen des kooperativen Planungsprozesses zur Erarbeitung des kantonalen Nutzungsplans Nuoler Ried strebte das Umweltdepartement während drei Jahren einen Ausgleich der verschiedenen Interessen an. Im Frühjahr 2019 wurde dann das Planungsergebnis öffentlich aufgelegt. Dagegen gingen 19 Einsprachen ein. Zentrale Themen der Einsprachen waren die Erholungsnutzung, die Buobenbadi, die Zoneneinteilung und Abgrenzungsfragen.

Keine wesentlichen Änderungen
Mit sämtlichen Einsprechern wurden Gespräche geführt. Aufgrund der Ergebnisse wurden einige wenige Anpassungen am Nutzungsplan vorgenommen. Die wesentlichen Inhalte wie beispielsweise die Beibehaltung der Buobenbadi, die Erweiterung der Flugplatzzone, die Verlegung des Wanderwegs in Richtung Süden, die Zoneneinteilung mit einer neuen Zone für ökologische Aufwertungen und der Perimeter blieben unverändert.

Rechtsmittel sind noch möglich
Inzwischen wurde eine Einsprache zurückgezogen. Alle andern wurden am 20. Januar 2020 vom Umweltdepartement entschieden und der Nutzungsplan wurde erlassen. Gegen die Einspracheentscheide können die Einsprecher innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat Beschwerden erheben. Das Rechtsmittelverfahren ist somit noch nicht abgeschlossen, weshalb der Nutzungsplan noch nicht rechtskräftig ist.

Die Dokumente zum erlassenen Nutzungsplan Nuoler Ried (Nutzungsplan, Schutzverordnung und Erläuterungsbericht) sind abrufbar: www.sz.ch/naturschutz -> Rubrik «Planungen».

Umweltdepartement


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