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Bevölkerungszahl im Kanton Schwyz wächst weiter

Ständige Wohnbevölkerung nahm 2019 um 1.1 Prozent zu

(AWI/i) Per 31. Dezember 2019 zählte der Kanton Schwyz total 159 652 Personen zur ständigen Wohnbevölkerung. Dies sind 1801 Personen (+1.1 Prozent) mehr als am Ende des Vorjahres. Die Wachstumsrate liegt damit um 0.2 Prozentpunkte tiefer als im Vorjahr.

Die Bevölkerung hat in den einzelnen Bezirken gegenüber dem Vorjahr prozentual wie folgt zugenommen: Küssnacht +2.2 (2018: +2.2), Einsiedeln +1.7 (+2.1), Höfe +1.5 (+1.3), Schwyz +0.9 (+1.0), March +0.7 (+1.3) und Gersau +0.4 (+2.4). Die grösste relative Bevölkerungszunahme verzeichnete die Gemeinden Steinen (+5.7 Prozent), gefolgt von Reichenburg und Rothenthurm (je +2.4 Prozent), was einer absoluten Zunahme von 194 Personen in Steinen, 91 Personen in Reichenburg und 58 Personen in Rothenthurm entspricht.

2019 nahm die Bevölkerung in folgenden elf (2018: sieben) Schwyzer Gemeinden ab: Riemenstalden (-4.4 Prozent; -4 Personen), Oberiberg (-3.3 Prozent; -29 Person), Vorderthal (-1.9 Prozent; -19 Personen), Morschach (-1.6 Prozent; -18 Personen), Illgau (-1.1 Prozent; -9 Personen), Muotathal (-0.9 Prozent; -32 Personen), Sattel (-0.7 Prozent; -13 Personen), Steinerberg (-0.6 Prozent; -6 Personen), Altendorf (-0.3 Prozent; -22 Personen), Tuggen (-0.3 Prozent; -9 Personen) und Schübelbach (-0.2 Prozent; -14 Personen). Sechs (2018: zehn) Gemeinden wuchsen um 100 oder mehr Personen, nämlich Küssnacht (+282), Freienbach (+282), Einsiedeln (+272), Arth (+199), Steinen (+194) und Lachen (+145).

Die ständige ausländische Wohnbevölkerung im Kanton Schwyz hat um 1235 (2018: +1396) Personen zugenommen. Der Ausländeranteil an der Bevölkerung erhöht sich damit um 0.6 Prozentpunkte auf 21.5 Prozent. In den Bezirken Einsiedeln (16.1) und Schwyz (17.8) liegt der Ausländeranteil unter dem kantonalen Mittel. Die anderen vier Bezirke weisen einen überdurchschnittlichen Anteil an Ausländern auf: Höfe (27.5), Gersau (24.4), March (23.4) und Küssnacht (23.1).

Die Erhebung richtet sich nach der ständigen Wohnbevölkerung. Dazu zählen alle Personen mit zivilrechtlichem Wohnsitz am 31. Dezember 2019 im Kanton Schwyz. Für schweizerische Staatsangehörige ist es in der Regel jene Gemeinde, in welcher der Heimatschein deponiert ist und die Steuern entrichtet werden, für Ausländer die Gemeinde, für welche die entsprechende Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung ausgestellt ist. Gemäss Zivilgesetzbuch handelt es sich dabei um jene Gemeinde, in der sich jemand mit der „Absicht dauernden Verbleibens“ aufhält. Die vorliegenden Ergebnisse beinhalten somit Ortsbürger und mit Heimatschein angemeldete Schweizer sowie Ausländer mit Jahres- oder Niederlassungsbewilligung.

Amt für Wirtschaft

Dokumentation: Tabelle Wohnbevölkerung


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