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Teilrevision Gastgewerbegesetz - Umsetzung der Initiative "Polizeistunde soll fallen!"

Bericht und Vorlage an den Kantonsrat

(Stk/i) Der Regierungsrat hat die Vorlage zur Teilrevision des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz) zuhanden des Kantonsrates verabschiedet. Mit der vorliegenden Vorlage wird die Initiative «Polizeistunde soll fallen!» umgesetzt.

Die Initiative „Polizeistunde soll fallen!“ ist eine Gesetzesinitiative in der Form der allgemeinen Anregung und verlangt eine Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholischen Getränken (Gastgewerbegesetz). Die Initiative bezweckt, dass die grundsätzlichen Öffnungszeiten von 05.00 bis 24.00 Uhr bei gastgewerblichen Betrieben und Anlässen wegfallen sollen und es für den Zeitraum von 24.00 bis 05.00 Uhr keine zusätzliche Verlängerungsbewilligung des zuständigen Gemeinderates mehr bedarf. Damit einhergehend werden auch die damit zusammenhängenden Sanktionsbestimmungen gegen den Gast und den Betreiber obsolet.

Der Kantonsrat hat die Initiative an der ausserordentlichen Sitzung vom 22. Mai 2019 mit 97 zu 0 Stimmen als gültig erklärt und mit 95 zu 0 Stimmen angenommen.

Im Vernehmlassungsverfahren sind insgesamt 31 Stellungnahmen eingegangen. Zahlreiche Teilnehmer verzichteten auf eine Stellungnahme, begrüssten oder unterstützten die Vorlage jedoch vollständig. Einige Teilnehmer brachten Anträge vor oder äusserten sich zu einzelnen Bestimmungen. Aufgrund der grossmehrheitlich positiven Stimmen aus der Vernehmlassung ist davon auszugehen, dass die vom Regierungsrat ausgearbeitete Vorlage im Kantonsrat ebenfalls wieder auf breite Zustimmung stossen wird.

Mit dieser Teilrevision des Gastgewerbegesetzes wird den in den letzten Jahrzehnten stark veränderten gesellschaftlichen Gewohnheiten und dem geänderten Freizeitverhalten Rechnung getragen. Neu soll jeder Gastwirtschaftsbetrieb individuell über seine Öffnungs- bzw. Schliessungszeiten entscheiden können. Damit werden die Selbstverantwortung und die unternehmerische Freiheit der Gastbetriebe im Kanton Schwyz gestärkt. Gleichzeitig ist es dem Gemeinde- oder Bezirksrat nur noch in Einzelfällen gestattet, Betriebs- oder Anlassbewilligungen mit Auflagen oder Bedingungen über bestimmte Öffnungszeiten zu verknüpfen.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Bericht und Vorlage an den Kantonsrat


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