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Zusätzliche Gewinnausschüttungen der SNB

Schweizerische Nationalbank erhöht die Gewinnausschüttungen 2019 und 2020

(FD/i) Der Gewinn von 49 Mia. Franken im Geschäftsjahr 2019 der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der hohe Bestand der Ausschüttungsreserve ermöglichen zusätzliche Gewinnausschüttungen an Bund und Kantone. Bund und SNB haben eine zusätzliche Vereinbarung getroffen, um die Ausschüttungen in den Geschäftsjahren 2019 und 2020 zu verdoppeln. Der Kanton Schwyz kann mit einem Mehrertrag von jährlich 25 bis 37 Mio. Franken gegenüber der Finanzplanung rechnen. Es ist davon auszugehen, dass auch die ordentliche Vereinbarung ab 2021, welche im Herbst 2021 abgeschlossen wird, erhöhte Ausschüttungen vorsehen wird.

Die Schweizerische Nationalbank (SNB) rechnet im Geschäftsjahr 2019 wiederum mit einem hohen Gewinn im Umfang von 49 Mia. Franken. Dadurch erhöht sich die Ausschüttungsreserve – nach ordentlicher Ausschüttung von 2 Mia. Franken an Bund und Kantone – auf rund 86 Mia. Franken.

Ausschüttung an Bund und Kantone bei geltender Vereinbarung
Gemäss geltender Vereinbarung zwischen SNB und Bund beträgt der Ausschüttungsbetrag an Bund und Kantone 1 Mia. Franken pro Jahr, sofern die Ausschüttungsreserve dadurch nicht negativ wird. Darüber hinaus wird der Ausschüttungsbetrag auf maximal 2 Mia. erhöht, wenn die Ausschüttungsreserve 20 Mia. überschreitet. Die Aufteilung an die Kantone erfolgt nach Anzahl Einwohner, so dass der Kanton Schwyz bei einer Ausschüttung von 1 Mia. Franken mit rund 12.4 Mio. Franken, bei einer Ausschüttung von 2 Mia. Franken mit rund 24.8 Mio. Franken partizipiert.

Mögliche Zusatzausschüttungen 2019 und 2020
Vor dem Hintergrund des hohen Jahresgewinns 2019 und der hohen Ausschüttungsreserve der SNB haben Bund und SNB eine Zusatzvereinbarung für die Geschäftsjahre 2019 und 2020 getroffen. Diese sieht zwei zusätzliche Schwellenwerte für weitere mögliche Zusatzausschüttungen vor. Überschreitet die Ausschüttungsreserve nach Gewinnverwendung den Wert von 30 Mia. Franken, nimmt die SNB für das betreffende Geschäftsjahr eine zusätzliche Ausschüttung von 1 Mia. Franken (also insgesamt 3 Mia. Franken) oder bei Überschreitung von 40 Mia. Franken von 2 Mia. Franken (also insgesamt 4 Mia. Franken) an Bund und Kantone vor. Für den Kanton Schwyz bedeutet dies, dass er für das Geschäftsjahr 2019 mit einer vierfachen Ausschüttung – also rund 49.6 Mio. Franken – rechnen kann. Der Betrag fliesst im Jahr 2020 als Ertrag entsprechend in die Staatsrechnung ein. Für das Geschäftsjahr 2020 darf nochmals im gleichen Umfang – mit Verbuchung im Jahr 2021 in der Staatsrechnung –  mit einem Zusatzertrag gerechnet werden.

Ausschüttungen ab 2021
Der Abschluss der nächsten ordentlichen Gewinnausschüttungsvereinbarung für die Geschäftsjahre 2021 bis 2025 ist für den Herbst 2021 vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass diese auf mittlere Frist ebenfalls höhere Ausschüttungen an Bund und Kantone vorsieht. Hierbei gilt es einerseits zu berücksichtigen, dass die Jahresergebnisse der SNB sehr stark schwanken und neben hohen Buchgewinnen auch hohe Verluste möglich sind. Andererseits ist eine Verstetigung der Ausschüttungen für die öffentlichen Haushalte und deren Finanzplanungen wichtig.

Auswirkungen auf den Schwyzer Staatshaushalt
Aufgrund der vorübergehenden Zusatzvereinbarung und der neuen mittelfristigen ordentlichen Vereinbarung ist davon auszugehen, dass der Kanton Schwyz ab dem Staatsrechnungsjahr 2020 mit einer Ausschüttung von 37.2 bis 49.6 Mio. Franken rechnen kann. In der Finanzplanung des Kantons vorgesehen sind derzeit 12.4 Mio. Franken, so dass sich ein jährlicher Ertragszuwachs von rund 25 bis 37 Mio. Franken ergibt, der den Handlungsspielraum – auch unter Beachtung des sehr guten Rechnungsabschlusses 2019 und einem Eigenkapital von über 400 Mio. Franken – erhöht.

Diese ausgezeichnete Haushaltssituation bildet eine solide Basis, um die künftigen finanziellen Herausforderungen mit Zuversicht anzugehen und den Kanton zukunftsorientiert zu gestalten. Hierfür stehen nebst der Erhaltung eines attraktiven Steuerumfelds auch gezielte, nachhaltige Investitionen an, um den Kanton Schwyz im aktuell wandelnden gesellschaftlichen und technischen Umfeld für die nächsten Dekaden erfolgreich zu positionieren. Der Regierungsrat zeigt im Frühjahr 2020 mit einem umfassenden Bericht auf, wie der Staatshaushalt unter Wahrung der Standortattraktivität auch weiterhin nachhaltig ausgeglichen gestaltet werden kann. Die in Aussicht gestellten Mehrerträge aus der Gewinnausschüttung der SNB erhöhen den Handlungsspielraum zusätzlich.

Ausschüttungen der letzten Jahre
In den letzten zehn Jahren konnte die SNB – mit Ausnahme des Jahres 2013 – aufgrund der Entwicklung der Ausschüttungsreserve trotz schwankender jährlicher Ergebnisse Ausschüttungen an Bund und Kantone von 1 bis 2.5 Mia. Franken vornehmen. Hiervon profitierte der Kanton Schwyz von jährlichen Erträgen im Umfang von 12.3 bis 30.8 Mio. Franken.

Finanzdepartement


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