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Energieeffizienz im Gebäudebereich wird verbessert

Vernehmlassung zur Teilrevision des Energiegesetzes

(Stk/i) Mit einer Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes will der Regierungsrat die Energieeffizenz im Gebäudebereich verbessern und die Harmonisierung mit den übrigen Kantonen verstärken. Neubauten sollen zukünftig nahezu ohne externe Energiezufuhr auskommen, bestehende Bauten energietechnisch verbessert und der Wärmeschutz für den Sommer erhöht werden. Mit diesen Hauptzielsetzungen wurde die Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes eröffnet.

Da die Kantone die Verantwortung im Gebäudebereich tragen, kommt den kantonalen Energiegesetzen eine hohe Bedeutung zu. Das aktuelle Energiegesetz stammt aus dem Jahr 2009. Es berücksichtigt die damals geltenden Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, welche eine Harmonisierung der energierechtlichen Vorschriften zwischen den Kantonen anstreben. In der Zwischenzeit hat sich der Bund mit der Energiestrategie 2050 u.a. das Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen deutlich zu senken. Die Kantone haben ihre Mustervorschriften aktualisiert. Mit der Teilrevision soll das Basismodul der aktuellen Mustervorschriften umgesetzt werden.

Weiterentwicklung der bestehenden Vorschriften
Das Basismodul der kantonalen Mustervorschriften enthält die vom Bund geforderten minimalen Bestimmungen. Bei der Umsetzung des Basismoduls geht es grundsätzlich um eine Weiterentwicklung der bereits bestehenden kantonalen Vorschriften. Die wesentlichen Elemente sind:

  • Neubauten soll von aussen möglichst wenig Energie zugeführt werden. Die notwendige Energie soll möglichst auf dem Grundstück oder am Gebäude produziert werden.
  • Bei den bestehenden Gebäuden sollen die CO2Emissionen reduziert werden. Dies soll insbesondere durch den Einsatz von erneuerbaren Energien und durch eine höhere Energieeffizienz erreicht werden.
  • Es wird der Nachweis eines sommerlichen Wärmeschutzes eingeführt. Damit soll der Bedarf an Kühlanlagen reduziert werden.

Kanton als Vorbild
Die Vernehmlassungsvorlage enthält weitere Bereiche, die zu einer Verminderung der CO2-Emissionen beitragen sollen. Dazu zählen die effiziente Elektrizitätsnutzung für Beleuchtung und Lüftung in Dienstleistungsgebäuden, das Verbot von Elektroheizungen in Neubauten, die Sanierungspflicht zentraler Elektroheizungen und Elektroboiler sowie die Schaffung von Grundlagen für eine kantonale Energieplanung.  Hingegen wird bei Neubauten mit geringem Energiebedarf auf die Heizkostenabrechnung verzichtet. Insgesamt werden die Anforderungen an den Wärmeschutz neu definiert, sodass sie dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Aber auch der Kanton will seine Vorbildfunktion wahrnehmen. So wird er bei seinen eigenen Neubauten und bei Gesamterneuerungen grundsätzlich den Minergie-A oder Minergie-P Standard einhalten.

Die Vernehmlassung zum revidierten Energiegesetz dauert bis am 12. Juni 2020.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation: Die Vernehmlassungsunterlagen finden Sie hier


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