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Bund schliesst alle Schulen und verschärft die Vorschriften für Veranstaltungen

Schulen werden geschlossen - Veranstaltungen ab 100 Personen dürfen im Grundsatz nicht mehr durchgeführt werden

(Di/i) Der Bundesrat hat die Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus verschärft. Alle öffentlichen und privaten Schulen werden bis am 4. April 2020 geschlossen. Waren bisher Veranstaltungen mit mehr als 1000 teilnehmenden Personen verboten, so wird diese Schwelle mit Wirkung ab sofort auf 100 Personen gesenkt.

Schulschliessungen
Mit Wirkung ab 16. März 2020 müssen alle öffentlichen und privaten Schulen geschlossen bleiben. Für die Grundschule können die Kantone Betreuungsangebote vorsehen um zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden. Vorderhand bedeutet dies, dass der Unterricht ausfällt und die Eltern selber für die Kinderbetreuung einspringen müssen. Das Bildungsdepartement wird zusammen mit den Schulträgern der Bezirke und Gemeinden prüfen, ob und in welcher Form allenfalls Betreuungsangebote an den Schulen eingerichtet werden können.

Veranstaltungen
Verboten sind ab sofort und bis Ende April grundsätzlich alle privaten oder öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen. In Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen sich gleichzeitig maximal 50 Personen aufhalten. Die Kantone können Ausnahmen gewähren, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen sind möglich, sie müssen aber die Präventionsmassnahmen des Bundes einhalten. Für Veranstaltungen ab 100 Personen, bei denen ein überwiegendes öffentliches Interesse besteht, ist ein Gesuch einzureichen (www.sz.ch/coronavirus).

Im Kanton Schwyz sind aktuell neun bestätigte Fälle registriert. Ein gemeldeter Fall hat sich glücklicherweise als nicht positiv erwiesen. Weitere Angaben zu den betroffenen Personen werden aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht gemacht.

Informationen zum Coronavirus:

Der Sonderstab Coronavirus wird die Lage weiterhin aufmerksam verfolgen und laufend auf neue Entwicklungen und Anweisungen des BAG reagieren.

Departement des Innern
 


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