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Ermächtigung für das Offenhalten von Lebensmittelläden am Josefstag (19. März 2020)

Allgemeinverfügung

(VD/i) Das Volkswirtschaftsdepartement hat entschieden, allen Lebensmittelläden und sonstigen Läden im Kanton Schwyz, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, für den Josefstag vom 19. März 2020 eine Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitsgesetz und dem Ruhetagsgesetz zu erteilen. Diese Geschäfte dürfen somit einmalig und ausnahmsweise ihre Ladentüren am kommenden Donnerstag für ihre Kunden öffnen. Die Öffnung des Geschäfts ist jedoch freiwillig.

Der Josefstag ist im Kanton Schwyz ein Feiertag, welcher den Sonntagen im Sinne des Arbeitsgesetzes gleichgestellt ist. Dies bedeutet, dass am Josefstag grundsätzlich ein Verbot der Sonntagsarbeit gilt. Ausnahmen von diesem Verbot können bewilligt werden, wenn ein dringendes Bedürfnis nachgewiesen wird und die Sonntagsarbeit vorübergehenden Charakter hat. Weiter darf die Sonntagsarbeit nur angeordnet werden, sofern der Arbeitnehmer mit der Beschäftigung am Sonntag einverstanden ist und ihm ein Lohnzuschlag von 50 Prozent vergütet wird.

Angesichts der beschleunigten Ausbreitung des Coronavirus hat der Bundesrat gestern die Situation in der Schweiz als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz eingestuft und die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Seit heute dürfen gemäss Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus vom 16. März 2020 (COVID-19-Verordnung 2) nur noch Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken geöffnet bleiben, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.

In dieser ausserordentlichen Lage ist es erforderlich, dass es all diesen Einrichtungen am Josefstag ermöglicht wird, geöffnet zu sein. Ein dringendes Bedürfnis ist ausgewiesen, da es eine zentrale Massnahme zur Bekämpfung des Coronavirus ist, grössere Menschenansammlungen unbedingt zu vermeiden. Die Schliessung der Lebensmittelläden am Josefstag würde dazu führen, dass die Kunden gedrängt am Mittwoch und Freitag diese Geschäfte aufsuchen würden, um ihre Besorgungen zu erledigen.

Hinzu kommt, so Regierungsrat Andreas Barraud, Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartement, dass die Versorgungssicherheit der Bevölkerung oberste Priorität habe, insbesondere da alle Restaurants und Märkte bis am 19. April 2020 geschlossen sein müssen. Um diese ausserordentliche Situation zu entschärfen, hat das Volkswirtschaftsdepartement im Sinne einer Sofortmassnahme entschieden, diesen Geschäften zu erlauben, einmalig und ausnahmsweise am Josefstag geöffnet zu sein. Jedes dieser Geschäfte hat selber zu bestimmen, ob sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen will oder nicht.

Volkswirtschaftsdepartement


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