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Effiziente und unbürokratische Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung

Regierungsrat prüft wirtschaftliche Soforthilfe

(VD/i) Der Regierungsrat will die Schwyzer Wirtschaft in den nächsten Wochen und Monaten tatkräftig unterstützen. Im Vordergrund steht dabei eine effiziente und unbürokratische Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung. Weiter prüft der Regierungsrat wirtschaftliche Sofortmassnahmen zur Liquiditätsüberbrückung.

Kurzarbeitsentschädigung
Zentrales Element dieser Unterstützung ist die unbürokratische und rasche Abwicklung der Kurzarbeitsentschädigung durch das Amt für Arbeit. Die Kurzarbeit soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung – welche 100% über die Arbeitslosenversicherung finanziert wird – bietet den Arbeitgebern eine Alternative zu drohenden Entlassungen und den Arbeitnehmenden Sicherheit bezüglich ihres Arbeitsplatzes.

Bereits am Freitag hat der Bundesrat beschlossen, die Karenzfrist für Kurzarbeit auf einen Tag zu reduzieren. Das heisst, Unternehmen haben so nur den Arbeitsausfall von einem Tag selbständig zu finanzieren, bevor ihnen die Unterstützung der Arbeitslosenversicherung zusteht. Weiter prüft der Bundesrat die Ausweitung des Anspruchs auf Arbeitnehmende mit befristeten (nicht kündbaren) Arbeitsverhältnissen und Arbeitnehmende in Temporärarbeit.

Bereits sind über 100 Anträge für Kurzarbeitsentschädigung beim Amt für Arbeit eingegangen. Das Amt für Arbeit konzentriert nun seine Kräfte auf dieses zentrale Instrument der Krisenbewältigung, mit dem Ziel, die entsprechenden Bewilligungen innert kurzer Frist zu erteilen. Die Homepage des Kantons enthält hierzu die wichtigsten Informationen.

Bürgschaften für KMU
Den KMU mit finanziellen Engpässen stellt der Bundesrat ab sofort bis zu 580 Millionen Franken an verbürgten Bankkrediten zur Verfügung. Gestützt auf das Bundesgesetz über die Finanzhilfen an Bürgschaftsorganisationen für KMU können die vier anerkannten Bürgschaftsorganisationen Unternehmen jeder Grösse Bürgschaften bis zu eine Million Franken gewähren. Für die Firmen im Kanton Schwyz zuständig ist die Bürgschaftsgenossenschaft BG Ost-Süd (http://www.bgost.ch/). Der Regierungsrat prüft, dieses Instrumentarium verstärkt mitzuunterstützen.

Liquiditätsüberbrückung und Finanzhilfen
Als weitere Massnahme prüft der Regierungsrat eine finanzielle Unterstützung für besonders betroffene Unternehmen (Liquiditätsüberbrückungen oder Finanzhilfen in Form einer Härtefallregelung). Das Volkswirtschaftsdepartement und das Finanzdepartement arbeiten hierfür mögliche Instrumente und Modalitäten aus. Diese Massnahme würde sich als Ergänzung zur Massnahme des Bundes verstehen, der ebenfalls 1 Milliarde Franken an Soforthilfe zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Modalitäten liegen gemäss Bundesrat bis 1. April vor. Gleichzeitig erwartet der Regierungsrat, dass auch die Geschäftsbanken mithelfen, Liquiditätsengpässe ihrer Kunden entgegenkommend zu überbrücken. Überdies prüft der Regierungsrat, wie die öffentliche Hand die Wirtschaft mit längeren Zahlungsfristen resp. erleichterten Zahlungsbedingungen bei den Steuern und Gebühren entlasten kann.

Der Kanton steht bezüglich sämtlicher in Umsetzung befindlicher und angedachter Massnahmen in engem Austausch mit dem Bund und den anderen Kantonen. Ziel ist es, dass die Massnahmen möglichst einheitlich und aufeinander abgestimmt ausgestaltet werden und der Wirtschaft eine möglichst wirkungsvolle Entlastung bieten.

Sofortmassnahme Josefstag
Das Volkswirtschaftsdepartement hat weiter entschieden, allen Lebensmittelläden und sonstigen Läden im Kanton Schwyz, soweit sie Lebensmittel und Gegenstände für den täglichen Bedarf anbieten, für den Josefstag vom 19. März 2020 eine Ausnahmebewilligung nach dem Arbeitsgesetz und dem Ruhetagsgesetz zu erteilen. Diese Geschäfte dürfen somit einmalig und ausnahmsweise ihre Ladentüren am kommenden Donnerstag für ihre Kunden öffnen. Die Öffnung des Geschäfts ist freiwillig.

Appell an die Bevölkerung
In diesem Zusammenhang betont der Regierungsrat, dass die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs sichergestellt ist. Es sind genügend Vorräte angelegt. Vor diesem Hintergrund ist es nicht erforderlich, Notvorräte anzulegen.

Volkswirtschaftsdepartement


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