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Zeughausareal Seewen: Zeughäuser und Versorgungsbauten unter Schutz gestellt

(BiD/i) Der Regierungsrat hat verschiedene Bauten des Zeughausareals in Seewen ins kantonale Schutzinventar (KSI) aufgenommen. Damit hat er die Grundlage gelegt für die weitere Entwicklung des Zeughausareals zu einem Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung.

Anfangs 2020 beantragte der Gemeinderat von Schwyz dem Regierungsrat, innerhalb des Zeughausareals Seewen die drei Zeughäuser 1/2/3 und die vier Versorgungsgebäude 31-34 sowie den Aussenraum, der all diese Bauten verbindet, ins KSI aufzunehmen.

Dem Unterschutzstellungsantrag des Gemeinderates gingen verschiedene Abklärungen voraus. Im Frühjahr 2018 lag der kantonale Nutzungsplan auf. Dagegen erhoben der Schwyzer Heimatschutz gemeinsam mit den Umweltverbänden Einsprache. Hierauf gab der Kanton ein bauhistorisches Gutachten beim Büro ADB, Siegfrid Moeri, Burgdorf, in Auftrag. Das bauhistorische Gutachten lag im Mai 2019 vor und weist die erwähnten Zeughäuser und Versorgungsgebäude sowie den Geleiseraum dazwischen als schutzwürdige Bauten und Anlagen aus.

Hohe historische Bedeutung
Die denkmalpflegerische Würdigung des Fachgutachtens hat ergeben, dass die zur Erhaltung vorgesehenen Zeughäuser 1/2/3 in der Tat die bedeutendsten Bauten der Zeughausanlage darstellen. Der in drei Etappen entstandene Zeughauskomplex ist der Initialbau der Grossanlage von Seewen und ist daher aus typologischer aber auch arealbaugeschichtlicher Sicht ein wichtiger bauhistorischer Zeuge. Nebst diesen Zeughäusern sind die vier Versorgungsgebäude 31-34 von 1902 zunächst aus historischer Sicht, insbesondere aber auch wegen ihres weitgehend ungeschmälerten Originalzustandes nicht weniger bedeutend. Die Zeughäuser 1/2/3 und die Versorgungsgebäude 31-34 reihen sich entlang des Geleiseraums auf, welcher die beiden militärischen Anlagetypen verbindet. Dieser Geleiseraum als verbindendes Element weist ebenfalls eine hohe historische wie räumliche Bedeutung auf.

Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung
Für die Umnutzung und schrittweise Entwicklung des Zeughausareals in Seewen schrieb die Gemeinde Schwyz im vergangenen Jahr einen Studienauftrag mit Präqualifikation aus. Nebst der Klärung der künftigen Positionierung des Areals sollen aus dem Planungsverfahren eine Auswahl an Vorschlägen für eine attraktive Nutzung, Bebauung und Gestaltung des Zeughausareals und seiner städtebaulichen sowie aussenräumlichen Anbindung an den Bahnhof resultieren. Im Rahmen dieses Studienauftrags wird zudem geprüft, wie eine schrittweise Transformation des Zeughausareals zu einem Arbeitsplatzgebiet von kantonaler Bedeutung und die Umnutzung, respektive die Integration einzelner Bauten als militärhistorische Zeitzeugen erfolgen können.

Wirtschaftliche Lösungen möglich
Die am Studienauftrag beteiligen Büros konnten aufzeigen, dass mit dem Erhalt der zur Frage stehenden, schutzwürdigen Bauten eine architektonisch überzeugende und wirtschaftlich tragfähige Weiterentwicklung des Areals möglich ist. Durch die Integration der Bestandesbauten entsteht ein eigenständiges neues Quartier, welches die vorhandenen Qualitäten in einen neuen Zeitabschnitt überführt. Um eine gütliche Einigung mit dem Schwyzer Heimatschutz und den Umweltorganisationen zu erzielen und den Erlass der kantonalen Nutzungsplanung zu ermöglichen, hat der Regierungsrat die eingangs erwähnten Gebäude unter Schutz gestellt und deren Schutzumfang definiert. Damit konnte eine klare Grundlage zum weiteren Vorgehen in der Entwicklung des Zeughausareals und zur Inkraftsetzung der kantonalen Nutzungsplanung geschaffen werden.

Bildungsdepartement
 


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