Navigieren im Kanton Schwyz

Regierungsrat unterstützt den Bau der neuen Axenstrasse, lehnt zwei Standesinitiativen dazu aber ab

Zwei Motionen zu Standesinitiativen sollen vom Kantonsrat nicht erheblich erklärt werden

(Stk/i) Zwei Motionen verlangen die Einreichung von Standesinitiativen, um Druck auf eine schnellere Realisierung der neuen Axenstrasse auszuüben. Der Regierungsrat setzt sich zwar für die neue Axen-strasse ein, lehnt die geforderten Standesinitiativen aber ab, da sie die gewünschte Wirkung nicht erzielen würden.

Zwei im Herbst 2019 eingereichte Motionen verlangen, dass der Kanton Schwyz Standesinitiativen zuhanden der Bundesversammlung einreicht, um den Bau der neuen Axenstrasse zwischen Brunnen und Flüelen zu beschleunigen. Die eine fordert die Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts bei Bauprojekten von nationaler Bedeutung, die andere verlangt, dass sich der Bund stärker für die speditive Behandlung der Einsprachen gegen die neue Axenstrasse engagiert.

Kantone Schwyz und Uri treiben Projekt voran
Das Projekt der neuen Axenstrasse, das eine sichere Verbindung auf der Nord-Süd-Achse zum Ziel hat und Sisikon vom Durchgangsverkehr entlastet, wird von den Kantonen Schwyz und Uri seit Jahren vorangetrieben. Das Projektgenehmigungsverfahren durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) steht kurz vor dem Abschluss. Bis auf drei konnten alle dagegen erhobenen Einspachen bereinigt werden. Werden diese Einsprachen auch vom UVEK abgewiesen, werden voraussichtlich die Gerichte darüber zu entscheiden haben.

Eingriff in die Gewaltentrennung
Die eine Motion verlangt, dass sich die Bundesversammlung in das laufende Plangenehmigungsverfahren einbringen und das UVEK zu einer rascheren Behandlung anhalten soll. Gegenstand einer Standesinitiative kann aber nur ein Gesetzgebungsverfahren sein. Die vom Motionär gewünschte Handlung liegt nicht in der Kompetenz der Bundesversammlung, weshalb die Standesinitiative gar nicht zur Beratung käme. Der Regierungsrat beantragt dem Kantonsrat deshalb, die Motion nicht erheblich zu erklären.

Nicht zielführender Vorschlag
Die zweite Motion verlangt, dass das Verbandsbeschwerderecht bei Bauprojekten von nationalem Interesse eingeschränkt oder abgeschafft wird, womit Projekte wie die neue Axenstrasse beschleunigt werden sollen. Auch diese Motion soll gemäss Antrag des Regierungsrats nicht erheblich erklärt werden. Es überzeugt nicht, so der Regierungsrat, das Verbandsbeschwerderecht bei Projekten mit grossen Auswirkungen auf Raum und Umwelt einzuschränken, bei kleineren Projekten die Beschwerdemöglichkeiten dagegen bestehen zu lassen. Zudem ist eine eidgenössische Volksinitiative, die das Verbandsbeschwerderecht abschaffen wollte, im Jahr 2008 mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Der Regierungsrat setzt sich ungeachtet der beiden Motionen seit Jahren mit grossem Einsatz und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten für die Realisierung der neuen Axenstrasse ein. Mit der bevorstehenden Plangenehmigungsverfügung und der damit verbundenen Baubewilligung kann ein wichtiger Meilenstein erreicht werden.

Staatskanzlei
Information

Dokumentation:


Diese Seite drucken oder teilen:

  • Seite drucken