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Kantonale Verwaltung: normalisierte Öffnungszeiten ab Montag, 11. Mai 2020

Konsequente Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften

(KFS/i) Einige Dienstleistungen und Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung sind derzeit aufgrund der Verordnungen des Bundes zum Coronavirus mit Einschränkungen verbunden. Im Gleichschritt mit den Lockerungsmassnahmen des Bundes führt auch die kantonale Verwaltung ihre öffentlichen Dienstleistungen ab Montag, 11. Mai 2020, so weit als möglich wieder in den Normalbetrieb über.

Der Bundesrat hat beschlossen, dass ab Montag, 11. Mai 2020, die Volksschulen, Läden, Restaurants, Märkte, Bibliotheken und Museen wieder öffnen können. Der Regierungsrat und der Kantonale Führungsstab (KFS) haben deshalb entschieden, dass ab diesem Zeitpunkt auch die Dienstleistungen und Öffnungszeiten der kantonalen Verwaltung so weit als möglich in den regulären Betrieb zurückgeführt werden.

Die Öffnung der Schalter der kantonalen Verwaltung zu den gewohnten Zeiten erfolgt unter konsequenter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsvorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG). In Einzelfällen können sich daraus weiterhin gewisse Einschränkungen ergeben. Es wird empfohlen, sich unter www.sz.ch über die Dienstleistungen und Öffnungszeiten der einzelnen Ämter zu informieren.

Spezielle Regelungen

  • Steuerverwaltung und Handelsregister: Schalter an der Bahnhofstrasse 15, Schwyz, ab 11. Mai offen. Anfragen und Besprechungen sollen nach Möglichkeit telefonisch erfolgen. Besuche sind nur auf Voranmeldung möglich und die Personenzahl ist beschränkt.
  • Kantonsbibliothek: Die Öffnungszeiten werden ab dem 11. Mai erweitert, es kann sich allerdings nur eine beschränkte Anzahl von Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Der Lesesaal bleibt geschlossen.
  • Bundesbriefmuseum: Ist ab Dienstag, 12. Mai, mit reduziertem Angebot wieder offen. Es gelten Beschränkungen bei der Anzahl Personen. Führungen und Workshops werden nicht angeboten.
  • Staatsarchiv: Bleibt geschlossen. Forschungs und Verwaltungsanfragen werden per E-Mail oder telefonisch beantwortet.
  • Fahrprüfungen: Ab Montag, 18. Mai 2020, bietet das Verkehrsamt wieder Fahrprüfungen an. Voraussetzung ist, dass die Kandidatinnen und Kandidaten keine Krankheitssymptome aufweisen und mit bereits aufgesetzter Schutzmaske zur Prüfung antreten.
  • Regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV): Die Öffnung erfolgt schrittweise und schweizweit in Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Die Stellensuchenden werden direkt durch die RAV informiert.

Die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung bitten um Einhaltung der jeweiligen Hygiene- und Abstandsmassnahmen und danken für das Verständnis für allfällige Unannehmlichkeiten. Der Eigenverantwortung und der Solidarität kommen bei der Bewältigung dieser ausserordentlichen Lage weiterhin eine grosse Bedeutung zu. Das BAG informiert unter www.bag-coronavirus.ch ausführlich über alle Vorschriften und Empfehlungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus.

Kantonaler Führungsstab
 


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