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Eine Person infolge Corona-Infektion gestorben

(Di/i) Die Corona-Fallzahlen haben über das Wochenende stark zugenommen. Eine Person ist verstorben. Das Contact-Tracing muss angepasst werden. Kantonale Massnahmen werden in Aussicht gestellt. Die Bevölkerung muss die Abstands- und Hygieneregeln zwingend einhalten.

Die Fallzahlen sind über das Wochenende weiter stark angestiegen, sodass der Kanton Schwyz aktuell 357 (Stand am Freitag: 258) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen hat. Erstmals seit 21. Juli 2020 ist wieder eine Person an den Folgen der Virusinfektion verstorben. Es handelt sich um einen 77-jährigen Mann mit Vorerkrankungen, der in einem Alters- und Pflegeheim wohnhaft war. Aufgrund der äusserst angespannten Situation müssen weiterführende kantonale Massnahmen in Aussicht gestellt werden.

Die Situation im Kanton Schwyz zeigt sich aktuell wie folgt (Stand: 12. Oktober 2020, 9.00 Uhr):

Positive Fälle* davon Personen zu Hause davon Personen in Alters- und Pflegheimen davon Personen im Spital Anzahl Personen in Quarantäne** (ohne Reiserückkehrer) Anzahl Personen in Quarantäne*** (Reiserückkehrer) Anzahl
Todesfälle (kumuliert seit 24. März 2020)
357 329 19 9 383 293 26 (+1)

*Die Anzahl positive Fälle widerspiegelt gleichzeitig auch die Anzahl Personen in Isolation.
**Anzahl Personen, welche sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden.
***Anzahl Personen, welche sich aufgrund der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne befinden.

Fallzahlen aufgeschlüsselt auf die Gemeinden:

Infizierte Person informiert weitere Kontakte
Aufgrund der Entwicklung der Fallzahlen muss das Contact-Tracing angepasst werden. Vom Contact-Tracing-Team direkt telefonisch kontaktiert werden noch Mitbewohner und Intimpartner einer positiv getesteten Person. Es handelt sich dabei um die wichtigsten Kontakte, da bei diesen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung am grössten ist. Der kantonsärztliche Dienst stellt der positiv getesteten Person einen Text zur Verfügung, welchen diese den weiteren Personen, mit welchen sie Kontakt hatte, per E-Mail, Kurznachricht oder Whatsapp zustellen kann, damit sich diese in Quarantäne begeben. Parallel dazu werden weiter zusätzliche personelle Ressourcen rekrutiert, um das Contact-Tracing wieder wie bisher wahrnehmen zu können.

Schutz vor Quarantäne
Wer bei einem Kontakt mit einer (später) positiv auf das Coronavirus getesteten Person eine Maske getragen hat, muss sich grundsätzlich nicht in Quarantäne begeben. Dieser Grundsatz ist nicht neu, sondern hat seit Beginn des Contact-Tracing Gültigkeit. Hingegen kann eine sich bereits in Quarantäne befindliche Person nicht von der Quarantänepflicht befreien, indem sie eine Maske trägt. Das Departement des Innern bittet, dies zu beachten.

In Alters- und Pflegeheimen sind insgesamt 19 (Stand am Freitag: 18) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen. Die Situation steht weiterhin unter Beobachtung des Amtes für Gesundheit und Soziales.

Damit die Ausbreitung der Infektionen mit dem Coronavirus eingedämmt werden kann, muss die Bevölkerung die Abstands- und Hygieneregeln zwingend einhalten. Das Departement des Innern appelliert an die Eigenverantwortung der Schwyzerinnen und Schwyzer und bittet um Mithilfe. Die Gesundheit der Bevölkerung hat oberste Priorität. Besonders auch Menschen mit einem höheren Risiko, schwer zu erkranken, sollen vor dem neuen Coronavirus geschützt werden. Die Bevölkerung ist aufgerufen, die Verhaltensregeln und Hygienemassnahmen gemäss der Bundeskampagne «so schützen wir uns» strikte zu befolgen.

Informationen zum Coronavirus:

Departement des Innern
 


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