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Maskenpflicht mit Fokus auf Veranstaltungen

(Di/i) Die Corona-Fallzahlen nehmen weiter stark zu. Der Regierungsrat hat deshalb kantonale Massnahmen beschlossen, die ab Freitag gelten.

Die Fallzahlen sind seit Montag weiter stark angestiegen, sodass der Kanton Schwyz aktuell 391 (Stand am Montag: 357) positiv auf das Coronavirus getestete Personen zu verzeichnen hat. Es muss ein weiterer Todesfall aufgrund der Folgen der Virusinfektion vermeldet werden. Es handelt sich dabei um einen 87-jährigen Mann.

Die Situation im Kanton Schwyz zeigt sich aktuell wie folgt (Stand: 13. Oktober 2020, 9.00 Uhr):

Positive Fälle* davon Personen zu Hause davon Personen in Alters- und Pflegheimen davon Personen im Spital Anzahl Personen in Quarantäne** (ohne Reiserückkehrer) Anzahl Personen in Quarantäne*** (Reiserückkehrer) Anzahl
Todesfälle (kumuliert seit 24. März 2020)
391 361 18 12 365 328 27 (+1)

*Die Anzahl positive Fälle widerspiegelt gleichzeitig auch die Anzahl Personen in Isolation.
**Anzahl Personen, welche sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden.
***Anzahl Personen, welche sich aufgrund der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne befinden.

Fallzahlen aufgeschlüsselt auf die Gemeinden:

Massnahmen gelten ab Freitag
Aufgrund der stark steigenden Fallzahlen hat der Regierungsrat heute weiterführende kantonale Massnahmen beschlossen, welche er per Freitag, 16. Oktober 2020, in Kraft setzt. Diese kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie wird am Donnerstag im Amtsblatt publiziert. Ab Freitag gelten im Kanton Schwyz grundsätzlich:

  • Eine generelle Maskentragepflicht an allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit über 50 teilnehmenden Personen;
  • Eine Maskentragepflicht, wenn der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann:
    • an öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit bis zu 50 teilnehmenden Personen;
    • in Gastronomiebetrieben, einschliesslich Bars, Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen;
    • in öffentlich zugänglichen Innenräumen, namentlich Verkaufslokalen, Postschalter, Kinos und Gotteshäuser.

Die Verordnung sieht Ausnahmen von der Maskentragepflicht vor.

Der Regierungsrat konzentriert sich mit diesen Massnahmen gezielt auf den Bereich der Veranstaltungen, da sich diese in der jüngsten Vergangenheit als häufigste Quelle für Ansteckungen gezeigt haben. Er verzichtet deshalb zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch auf eine generelle Maskentragepflicht in den Verkaufslokalen, da für diesen Bereich keine Anzeichen für gehäufte Ansteckungen vorliegen.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigt werden können.

Informationen zum Coronavirus:

Departement des Innern
 


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