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Kantonale Massnahmen mit Bundesmassnahmen abstimmen

(Di/i) Die Corona-Fallzahlen haben über das Wochenende stark zugenommen. Zwei Personensind verstorben. Der Regierungsrat prüft aufgrund der neuen schweizweit geltenden Massnahmen des Bundes eine Anpassung der kantonalen «Covid-19-Verordnung».

Über das Wochenende sind im Kanton Schwyz 244 positiv auf Covid-19 getestete Personen neu hinzugekommen Nach Abzug der Genesenen und Verstorbenen sind im Kanton somit aktuell 800 (Stand am Freitag: 633) positiv auf Covid-19 getestete Personen zu verzeichnen. Eine Frau und ein Mann mit Covid-19 im Alter von 70- und 90-Jahren sind verstorben.

Die Situation im Kanton Schwyz zeigt sich aktuell wie folgt (Stand: 19. Oktober 2020, 9.00 Uhr):

Positive Fälle* davon Personen zu Hause davon Personen in Alters- und Pflegheimen davon Personen im Spital Anzahl Personen in Quarantäne** (ohne Reiserückkehrer) Anzahl Personen in Quarantäne*** (Reiserückkehrer) Anzahl
Todesfälle (kumuliert seit 24. März 2020)
800 762 15 23 266 326 32 (+2)

*Die Anzahl positive Fälle widerspiegelt gleichzeitig auch die Anzahl Personen in Isolation.
**Anzahl Personen, welche sich aufgrund eines Kontaktes mit einer positiv getesteten Person in Quarantäne befinden.
***Anzahl Personen, welche sich aufgrund der Rückkehr aus einem Risikoland in Quarantäne befinden.

Der Anstieg der Fallzahlen ist über die ganze Schweiz besorgniserregend. Der Bundesrat hat deshalb am Sonntag mit einer Anpassung der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» neue schweizweite Massnahmen beschlossen, welche ab heute in Kraft sind. Bereits per Freitag, 16. Oktober 2020, hat der Regierungsrat eine kantonale Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Kraft gesetzt. Da das Bundesrecht dem kantonalen Recht vorgeht, muss die kantonale Verordnung auf die Verordnung des Bundesrates abgestimmt werden. Der Regierungsrat wird morgen deshalb allfällige Anpassungen der kantonalen «Covid-19-Verordnung » beraten.

Der Regierungsrat appelliert an die Bewohnerinnen und Bewohner des Kantons Schwyz, die Eigenverantwortung wahrzunehmen und die geltenden Hygienevorschriften und Abstandsregeln einzuhalten, damit die Herausforderungen dieser Pandemie gemeinsam bewältigt werden können.

Departement des Innern


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